"Wir sind völlig entsetzt"
SPD klagt an: Stadt unterließ gesetzlich verankerte Trauerbeflaggung am Gedenktag
thl. Winsen. "Wir bedauern zutiefst, was dort passiert bzw. nicht passiert ist", sagt Benjamin Qualmann, Ortsvereins- und Fraktionsvorsitzender der Winsener SPD und klagt die Verwaltung an. "Mit großem Entsetzen mussten wir feststellen, dass die Stadt Winsen es versäumt hat, die für den 27. Januar vorgeschriebene Trauerbeflaggung, z.B. am Rathaus, vorzunehmen." Hintergrund: Gesetzlich wurde der 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialmus verankert. An dem Tag jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Mit dem Gedenktag soll die Erinnerung an die während der NS-Zeit aus Fremdenfeindlichkeit und Rassismus begangenen ungeheuerlichen und grauenvollen Taten wach gehalten werden.
"Im Hinblick auf aktuelle Tendenzen von Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sowie zunehmender Aggression gegenüber Andersdenkenden ist der Gedenktag gegenwärtig von besonderer Bedeutung", begründet Qualmann. "Schärft er doch den Blick dafür, wohin Hass und Fremdenfeindlichkeit führen, und mahnt uns zugleich, wachsam zu sein und derartigen Tendenzen frühzeitig und entschieden entgegenzutreten. Die Erinnerung und das Gedenken bewahrt uns alle vor einer Wiederholung und sichert ein friedliches Miteinander." Er hoffe, dass die fehlende Beflaggung eine Ausnahme gewesen sei und die Stadt im kommenden Jahr wieder "durch die vorgeschriebene Beflaggung auf die besondere Bedeutung des 27. Januars hinweist".
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.