"Das ist mangelnder Respekt"
thl. Winsen. "Wir nehmen die Vorlage mit Entsetzen zur Kenntnis", sagt Nino Ruschmeyer von der Gruppe Winsener Liste/FDP. "Allein das Vorgehen, den Rat damit in der Sommerpause zu 'überfallen' und der Versuch, die Verwaltung durch den Verwaltungsausschuss zur Durchführung einer 'formlosen Abstimmung' ermächtigen zu lassen, zeugt von mangelndem Respekt gegenüber den gewählten Vertretern."
Ruschmeyer und seine Mitstreiter aus der Gruppe sind auf Zinne und stinksauer auf Bürgermeister André Wiese. Grund ist der vom Rathaus-Chef angestoßene Vorschlag, bezüglich einer möglichen Ortsumfahrung von Pattensen, eine Bürgerbefragung durchführen zu lassen.
"Würde, wie von der Verwaltung gewollt, der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen, wäre dieser rechtswidrig", gibt Ruschmeyer zu bedenken. Egal, ob die Stadt es "informelle Abstimmung" oder "die Bildung eines Meinungsbildes" nenne, es handele sich dabei um eine Bürgerbefragung, die nur vom Rat als Satzung beschlossen werden könne.
"In materieller Hinsicht könnte das Ergebnis auch nicht repräsentativ sein", ist die Meinung Ruschmeyers. "Das vorgeschlagene Verfahren ist intransparent und kann zu verfälschten Ergebnissen allein schon deshalb führen, weil ein einfaches Schreiben der Stadt möglicherweise
nicht von jedem so Ernst genommen wird, wie eine langfristig angelegte Abstimmung." Zudem sei es unzureichend, dass in dieser "heißen Thematik" nur Pattensen befragt werden solle. "Zumal bezweifelt werden darf, dass das von der Verwaltung in Luhdorf ermittelte Meinungsbild richtig ist", so Ruschmeyer weiter.
Grundsätzlich sei die Gruppe Winsener Liste/FDP für eine Bürgerbefragung zu dem Thema. "Aber das 'Wie' muss vom ganzen Rat festgelegt werden und darf nicht in der Sommerpause von der Verwaltung 'aus der Hüfte geschossen' werden. Hier soll durch die Befragung nach Gusto der Verwaltung politischer Druck auf den Rat ausgeübt werden - das ist ein einmaliger Vorgang und kommunalverfassungsrechtlich inakzeptabel", beschwert sich Nino Ruschmeyer und kündigt an, sollte ein VA-Beschluss zustande kommen, diesen mit allen rechtlichen Mitteln angreifen zu wollen.
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