Die Hundesteuer bleibt
Und die Vergnügungssteuer wird auf 20 Prozent angehoben
thl. Winsen. Mit zwei (skurrilen) Anträgen wollte die Gruppe FDP/Sarikaya in Winsen die Hundesteuer abschaffen und die Erhöhung der Vergnügungssteuer von jetzt 15 auf 20 Prozent verhindern. Doch beide Anträge scheiterten im Finanzausschuss mit einer deutlichen Mehrheit.
In Sachen Hundesteuer wollte die Gruppe die Steuersatzung von 1999 außer Kraft setzen lassen. Begründung: Die Ungleichbehandlung von Hunden und anderen Vierbeinern bei der Besteuerung sei rational nicht zu rechtfertigen. Auf das Geld - die Stadt nimmt rund 110.000 Euro pro Jahr ein - brauche aber nicht verzichtet werden, hieß es. "Soweit durch die Abschaffung der Hundesteuer in der Kämmerei personelle Kapazitäten frei werden, werden diese dem Ordnungsamt zugeschlagen, um durch Präsenz und Kontrolle die allgemeine Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt zu erhöhen", so Gruppensprecher Nino Ruschmeyer in dem Antrag. "Vor allem Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht entfernen, sollen dann beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt werden. Mehrfachtäter sollen entsprechend mehr zahlen." Zudem könne der Steuerausfall mit einer moderaten Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 18 Prozent kompensiert werden, was auch gleichzeitig die Stadt als Standort für Spielhallenbetreiber attraktiv machen würde.
Mit ihrer Meinung stand die FDP/Sarikaya alleine da. "Ich sehe die Abschaffung der Hundesteuer sehr kritisch", so Benjamin Qualmann, Fraktionsvorsitzender der SPD. "Die Steuer greift auch regulierend in den Bestand der Hunde ein, der sich ohne sie deutlich erhöhen würde." Andrea Röhrs (CDU) fragte: "Soll von jedem Hundehaufen eine DNA genommen werden?" Sie gehe davon aus, dass rund 95 Prozent aller Hundehalter nicht auf frischer Tat ertappt würden.
Kämmerer Matthias Parchatka machte für die Verwaltung deutlich, dass eine Abschaffung der Hundesteuer nicht gewünscht sei. Für ihn sei der Antrag unausgegoren. "In der Kämmerer beschäftigen sich zwei Mitarbeiter nebenbei mit der Hundesteuer. Sie hatten im vergangenen Jahr 297 An- und 194 Abmeldungen zu bearbeiten." Jeder Vorgang dauere etwa zehn Minuten, sodass am Ende keine zwei Wochen Arbeitzeit dabei herauskommen würden. Parchatka: "Auch ist die Verhängung von Bußgeldern nicht ohne Weiteres möglich. Und: Die Einnahmen aus der Hundesteuer bleiben zu 100 Prozent bei der Stadt."
Auch zu der Vergnügungssteuer machte Parchatka ein paar Ausführungen: "Wir hatten im vergangenen Jahr Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Höhe von rund 720.000 Euro. Das bedeutet, dass die Automatenbetreiber etwa 4,8 Millionen Euro Umsatz gemacht haben." Auch das Argument, dass derzeit die Spielhallen mit neuen Geräten ausgestattet werden müssten, ließ der Kämmerer nicht zählen: "Das Gesetz wurde bereits 2014 beschlossen. Die Betreiber haben nur die Übergangsfrist bis zum letzten Tag ausgereizt. Deswegen müssen sie jetzt investieren."
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