Grünes Licht für neues Winsener Stadttor
Politik soll städtebaulichen Vertrag mit Investor für Bau am BGS-Kreisel billigen
thl. Winsen. Die Realisierung des geplanten Wohn- und Geschäftshauses am sogenannten BGS-Kreisel kommt jetzt einen großen Schritt voran. Die Politik soll jetzt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor Jens-Peter Oertzen sowie die öffentlichen Auslegung eines Entwurfsbeschlusses billigen.
Im Januar 2017 stellte Oertzen seine Pläne vor (das WOCHENBLATT berichtete). Demnach will er auf dem etwa 6.000 Quadratmeter großem Areal, dass der Projektentwickler bereits erworben hat, in 15 Monaten Bauzeit ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen lassen. Dieses soll aus zwei dreigeschossigen Gebäude (jeweils plus ein Staffelgeschoss) bestehen, die über ein eingeschossigen Zwischenbau miteinander verbunden sind. Im Erdgeschoss soll Platz für Einzelhandel oder anderes Gewerbe sein. In den Obergeschossen sollen drei größere Flächen für Büros und Praxen vorgehalten werden. Auf weiteren 1.000 Quadratmetern sollen 40 Ein-Personen-Appartments für junges Wohnen entstehen. Die Warmmiete soll laut Oertzen unter 300 Euro pro Monat liegen. Auf dem begrünten Dach des einen Gebäudes sollen vertikale Windräder den Strom für eine Wärmepumpe liefern. Rund 15 Millionen Euro will der Projektentwickler dort investieren. "Ich bin davon überzeugt, dass das Gebäude den Stadteingang im Winsener Norden erheblich aufwertet", so Jens-Peter Oertzen.
Zwischenzeitlich wurden die Pläne im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt. Anregungen und Hinweise flossen laut Stadt in die Planung ein. So soll die verkehrliche Erschließung über den Kreisverkehr erfolgen und der Fahrradweg soll in einheitlich 2,50 Meter Breite von der Astrid-Lindgren-Straße bis in die Hamburger Straße hinein geführt werden. Die allgemein zulässige Verkaufsfläche für Einzelhandel wird auf 800 Quadratmeter beschränkt. Ausnahmsweise sind insgesamt bis zu 1.550 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig. Das hat die Firma CIMA als Einzelhandelsgutachter, der das städtische Einzelhandelskonzept 2017 verfasste, positiv bewertet.
Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. "Dieser Ausschluss liegt u.a. auch im übergeordneten städtebaulichen Interesse, um diesen Stadteingangsbereich nicht durch belastende Nutzungen negativ vorzuprägen", sagt Stadtsprecher Theodor Peters.
Jens-Peter Oertzen verpflichtet sich zur Übernahme aller Kosten, die der Stadt im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen, und eines bestimmten Kostenanteils für die Umgestaltung der Innenfläche im Verkehrskreisel.
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