Winsen lehnt weiteren Supermarkt ab

Auf diesem Areal wollte das Unternehmen den Supermarkt ansiedeln   Foto: thl
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Fachausschuss der Stadt stellt Baugesuch eines Unternehmens im Gewerbegebiet für ein Jahr zurück

thl. Winsen. Der Planungsausschuss der Stadt hat dem Verwaltungsausschuss die Zurückstellung eines Baugesuchs für einen Supermarkt im Gewerbegebiet Boschstraße für die Dauer eines Jahres empfohlen. Zudem soll für den Bereich der Bebauungsplan "Nr. 30 - Gewerbegebiet Osttangente" von 1990 geändert werden. Dieser setzt nämlich fest, dass in diesem Bereich Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche grundsätzlich zulässig sind, da diese bisher nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Auslöser für die Planänderung ist die Anfrage eines Unternehmens, das auf dem Grundstück Boschstraße 1/Ecke Osttangente einen Supermarkt errichten möchte. Offensichtlich mit gutem Grund, denn genau gegenüber entsteht derzeit das Neubaugebiet Norderbülte.
Laut Verwaltung ist das Vorhaben aber nicht mit den Zielen der Stadtentwicklung im Bereich des Einzelhandels kompatibel und widerspricht den Aussagen des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Winsen, wie es der Stadtrat 2017 beschlossen hat. Darin heißt es u.a.: "Nahversorgungsrelevantes Kernsortiment: Außerhalb der Innenstadt sind Neuansiedlungen von nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur erlaubt, wenn eine Versorgung der Bewohner im Nahbereich nicht gewährleistet ist und die Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereiches nicht gefährdet wird." Doch genau das ist hier nicht der Fall. In der Nähe befinden sich mehrere weitere Einkaufsmöglichkeiten und sogar die Innenstadt selbst.
"Eine Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Warensortimenten im Nahbereich erfolgt schon derzeit durch einen Betrieb an der Westseite der Osttangente", führt die Verwaltung dazu aus und fügt hinzu: "Auch angesichts sonstiger Entwicklungen im Einzelhandel kann das Vorhaben dazu beitragen, die Versorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereichs zusätzlich zu schwächen." Das bedeutet: Weil die Verwaltung auf ein Baugesuch reagieren muss, ist die Zurückstellung ein gängiges Instrument, um die Planung später ablehnen zu können.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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