Corona
Impfkampagne im Landkreis Harburg wird fortgesetzt

Impfung gegen Corona | Foto: Yannik Willing

Die Impfkampagne im Landkreis Harburg wird in den kommenden zwei Wochen unvermindert fortgesetzt. Dazu gibt es eine Vielzahl von regelmäßigen Impfangeboten für Jugendliche und Erwachsene. Außerdem gibt es spezielle Termine für Fünf- bis Elfjährige, für die die Ständige Impfkommission (Stiko) die Impfung ebenfalls uneingeschränkt empfiehlt. Der Landkreis und die Impfteams von Johannitern und DRK bieten allen Erwachsenen auch die zweite Auffrischimpfung (2. Booster-Impfung) an.
Die Corona-Impfungen und eine hohe Impfquote sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg aus der Pandemie. Denn fest steht: Impfen schützt. Der Landkreis appelliert daher an alle, sich impfen zu lassen. Die Impfung schützt insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen.
Für die Impfstützpunkte der Johanniter in Buchholz und Neu Wulmstorf sowie für die Stützpunkte des DRK in Winsen und in Fleestedt können Termine für die kommenden 14 Tage gebucht werden. Das geht ganz einfach unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren. Nach der Terminbuchung erhält man eine Terminnummer – bitte bringen Sie diese zum Termin mit, da der Aufruf über die Nummer erfolgt. Die Impfteams bitten darum, wirklich erst zum vereinbarten Termin zu kommen und nicht früher. An den vier Impfstützpunkten sind außerdem – je nach Buchungsaufkommen – auch weiterhin Spontantermine mit aktuell keiner oder nur wenigen Minuten Wartezeit möglich. Bei den Terminen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, bei Kindern ist eine medizinische Maske ausreichend.
Die Impftermine der kommenden zwei Wochen:
Regelmäßige Impfangebote
Buchholz – Impfstützpunkt Buchholzer Höfen (Breite Straße 11a)
• montags von 9 bis 16 Uhr
• dienstags von 9 bis 16 Uhr
• mittwochs von 9 bis 16 Uhr
• donnerstags von 12 bis 19 Uhr
• freitags von 12 bis 19 Uhr
Kinderimpfungen (ausschließlich Fünf- bis Elfjährige):
• samstags von 9 bis 13 Uhr

Winsen – Impfstützpunkt (Löhnfeld 1)
• montags von 10 bis 17 Uhr
• dienstags von 10 bis 17 Uhr
• mittwochs von 10 bis 13 Uhr
• donnerstags von 10 bis 17 Uhr
• freitags von 10 bis 17 Uhr
Kinderimpfungen (ausschließlich Fünf- bis Elfjährige):
• mittwochs von 14 bis 17 Uhr

Neu Wulmstorf – Impfstützpunkt (Marktplatz 24)
• dienstags von 9 bis 16 Uhr
• mittwochs von 9 bis 16 Uhr
• donnerstags von 12 bis 19 Uhr
• freitags von 12 bis 19 Uhr
• samstags von 9 bis 13 Uhr

Fleestedt – Impfstützpunkt (Fleester Hoff)
• montags von 10 bis 17 Uhr
• dienstags von 10 bis 17 Uhr
• mittwochs von 10 bis 13 Uhr
• donnerstags von 10 bis 17 Uhr
• freitags von 10 bis 17 Uhr
Kinderimpfungen (ausschließlich Fünf- bis Elfjährige):
• mittwochs von 14 bis 17 Uhr

Bei den öffentlichen Impfterminen können alle Personen ab zwölf Jahren die Erst-, Zweit- oder Drittimpfung erhalten. Die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ist dabei bei Einhaltung eines Mindestabstands von 28 Tagen möglich, die Booster-Impfung nach drei Monaten. Erst mit dieser Auffrischimpfung ist der vollständige Impfschutz hergestellt.
Neben den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna wird der Proteinimpfstoff Novavax in den vier Impfstützpunkten angeboten. Er ist bislang für alle ab 18 Jahren zugelassen. Es dürfen sich aktuell ausschließlich Ungeimpfte dafür entscheiden. Eine sogenannte Kreuzimpfung mit anderen Impfstoffen ist nicht möglich. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit einem Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.
Die Impfteams bieten zudem als weitere Ergänzung auch die zweite Booster-Impfung für alle Personen ab 18 Jahren an. Einzige Voraussetzung ist ein Mindestabstand von sechs Monaten zur Drittimpfung. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Zum Impftermin mitgebracht werden muss der Kinder- oder Personalausweis und soweit vorhanden der Impfpass und gegebenenfalls eine Genesenenbescheinigung. Der Anamnesebogen beziehungsweise eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt sind unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren zu finden. Sie können dort heruntergeladen werden und dann ausgefüllt zum Impftermin mitgebracht werden. Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren müssen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten mitbringen. Die Zweitimpfungen können drei Wochen später stattfinden.
Für die Kinderimpfungen gilt: Mitzubringen sind der ausgefüllte Anamnese- und Impfeinwilligungsbogen. Das Aufklärungsblatt ist nur zur Information der Eltern vorgesehen und braucht nicht mitgebracht zu werden. Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Der Anamnesebogen beziehungsweise eine Einwilligungserklärung und das Aufklärungsmerkblatt können unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren heruntergeladen werden.
Informationen über alle Impfaktionen finden sich in der regelmäßig aktualisierten Übersicht auf der Internetseite des Landkreises, www.landkreis-harburg.de/impfzentren.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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