„Der Wille des Patienten steht über allem“

Gemeinsam mit den Angehörigen berät das klinische Ethik-Komitee der Krankenhäuser Buchholz und Winsen über den Patientenwillen | Foto: Krankenhaus Buchholz
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WOCHENBLATT-Interview mit Dr. Linda Wanke, Vorsitzende des klinischen Ethik-Komitees der Krankenhäuser Buchholz und Winsen
(nw). Die Diskussion um Sterbehilfe und assistierten Suizid beschäftigt derzeit nicht nur den Deutschen Bundestag. Auch in der Krankenhausarbeit setzen sich Ärzte und Pfleger zunehmend mit Fragen der Patientenautonomie auseinander. Aus diesem Grund wurde 2005 ein Klinisches Ethik-Komitee für die Krankenhäuser Buchholz und Winsen gegründet. Das WOCHENBLATT sprach mit der Vorsitzenden dieses Komitees, der Internistin Dr. Linda Wanke.
WOCHENBLATT: Wer gehört dem Ethik-Komitee an?
Dr. Wanke: Dem Ethik-Komitee gehören 14 Vertreter verschiedener Berufsgruppen wie Ärzte, Pfleger, Mitarbeiter des Sozialdienstes aus beiden Krankenhäusern sowie der Krankenhausseelsorger an.
WOCHENBLATT: Welche Aufgaben hat das Ethik-Komitee und wann wird es tätig?
Dr. Wanke: Tätig werden wir bei Patienten, die etwa durch einen Unfall, nach Schlaganfall oder Wiederbelebung sehr schwer krank sind und sich nicht äußern können. Bei einem langen Krankheitsverlauf ohne Besserung werden wir von Mitarbeitern oder Angehörigen beauftragt, eine gemeinsame Beratungssitzung abzuhalten.
WOCHENBLATT: Was passiert dann?
Dr. Wanke: Wenn alles medizinisch Mögliche versucht worden ist, aber jede Komplikation eine weitere nach sich zieht, fragen wir uns: Ist dies ein Leben, das der Patient gewollt hat? Wir bemühen uns, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln. Dazu sprechen wir mit den behandelnden Ärzten, mit den Angehörigen, dem Pflegepersonal. Oftmals haben wir eine Patientenverfügung vorliegen, die interpretiert werden muss. Es geht darum, die Prognose und die Therapie mit dem Willen des Patienten in Einklang zu bringen.
WOCHENBLATT: Welche Konsequenzen kann das haben?
Dr. Wanke: Wir entscheiden niemals aus einer Notfallsituation heraus. Zunächst setzen wir den ungebrochenen Lebenswillen des Patienten voraus und leiten alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen ein. Es kann sein, dass wir annehmen müssen, der Patient habe die Fortsetzung der Therapie gewollt. Wenn wir jedoch gemeinschaftlich zu der begründeten Einschätzung kommen, dass dieser Patient eine Fortsetzung der Therapie nicht will, wird die Therapie zurückgefahren und das Therapieziel geändert.
WOCHENBLATT: In welche Richtung?
Dr. Wanke: Dahingehend, dass die Dämpfung von Angst und Schmerz und damit die Lebensqualität und nicht die Lebensverlängerung im Vordergrund steht.
WOCHENBLATT: In Patientenverfügungen finden sich häufig Formulierungen wie ‚Ich will nicht weiterleben, wenn ich das nur mit Hilfe von Apparaten kann.’ Wie bindend sind die Vorgaben der Verfügung?
Dr. Wanke: Die Patientenverfügung ist in jedem Fall für uns bindend. Wir dürfen nur tätig werden, wenn der Patient uns das erlaubt. Die Angaben müssen sich aber auf die aktuelle Situation beziehen lassen. Wenn jemand eine künstliche Beatmung für sich ausschließt, dann gehen wir davon aus, dass er nicht dauerhaft künstlich beatmet werden will. Eine kurzzeitige Beatmung, zum Beispiel im Anschluss an eine Operation, ist vermutlich damit nicht gemeint.
WOCHENBLATT: Wenn der Patient nicht mehr leben möchte, sind Sie also verpflichtet, lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen?
Dr. Wanke: Ja, so ist es. Bei einem schwer kranken Patienten, der trotz aller unserer Hilfe nicht mehr leben möchte, würden wir die Linderung seiner Beschwerden ganz in den Vordergrund stellen und lebensverlängernde Maßnahmen beenden. Der Patient hat ein Recht auf Ehrlichkeit. Und er hat ein Recht auf seinen Tod. Dabei ist die gute Begleitung Sterbender eine ganz wichtige ärztliche und pflegerische Aufgabe.
WOCHENBLATT: Sind Angehörige eine Hilfe?
Dr. Wanke: Natürlich. Sie helfen uns, den Patienten besser zu verstehen. Es gibt aber Situationen, in denen Angehörige einen Menschen aus lauter Liebe nicht gehen lassen wollen, obwohl dieser selbst nicht mehr leben will. Und das, obwohl eine Patientenverfügung vorliegt, die den Willen des Patienten klar ausdrückt. In diesem Fall kann unser Ethik-Komitee bei einer gemeinsamen Sitzung helfen, den Patientenwillen herauszuarbeiten und die Angehörigen, die ja unter einem großen emotionalen Druck stehen, zu entlasten.
WOCHENBLATT: Wie sollte eine Patientenverfügung aussehen, damit sie wirklich nützt?
Dr. Wanke: Man sollte nicht nur in den vorgefertigten Formularen etwas ankreuzen, sondern möglichst konkret beschreiben, was man sich wünscht. Auch der Hinweis: ‚Ich bin Christ und gebe mich in Gottes Hand, wenn es keine sinnvolle medizinische Hoffnung mehr gibt’, kann helfen. Vielleicht hat man in der Umgebung Erfahrung mit schweren und langen Krankheitsverläufen gemacht. Auch das kann man hineinschreiben.
WOCHENBLATT: Sind spezielle juristische Vorgaben zu beachten?
Dr. Wanke: Wir akzeptieren jede Patientenverfügung, die Datum, Namen und Unterschrift trägt. Je persönlicher, genauer und aktueller sie ist, desto besser.
WOCHENBLATT: Wie erleben Sie Ihre Arbeit, die ja manchmal zur Folge hat, dass man Apparate abstellen und einen Patienten sterben lassen muss?
Dr. Wanke: Das geht uns allen sehr nahe, auch nach langer Berufserfahrung. Eine solche Entscheidung treffen zu müssen, kann eine große Belastung sein. Es ist leichter, so etwas gemeinsam zu tragen in dem Bewusstsein, nach bestem Wissen zu handeln.

Gemeinsam mit den Angehörigen berät das klinische Ethik-Komitee der Krankenhäuser Buchholz und Winsen über den Patientenwillen | Foto: Krankenhaus Buchholz
Dr. Linda Wanke, Vorsitzende des klinischen Ethik-Komitees der Krankenhäuser Buchholz und Winsen | Foto: Krankenhaus Buchholz
Redakteur:

Tamara Westphal aus Buchholz

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