Stadtrat fordert Bundesregierung zum Handeln auf / Es droht ein Steuerverlust in Millionenhöhe
Buchholzer Resolution zur Grundsteuer
os. Buchholz. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr festgestellt hat, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist - die seit mehr als 50 Jahren geltenden Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer -, bemüht sich die Bundesregierung unter Federführung von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mit den Bundesländern um eine Reform der Steuer. Bis Ende 2019 muss eine Neuregelung vorliegen. Bislang gibt es keinen verabschiedeten Gesetzentwurf, und das bereitet den Kommunen zunehmend Kopfschmerzen. Der Buchholzer Stadtrat hat jetzt einstimmig einer Resolution zugestimmt, mit der der Bundespolitik Beine gemacht werden soll.
"Wir wissen, dass eine Resolution nicht das allerstärkste Mittel ist. Allerdings wollen wir so zeigen, dass wir nicht länger Spielball der Bundes- und Landespolitik sein wollen", betonte Buchholz' Finanzdezernent Dirk Hirsch. Die Zeit dränge, erklärte Hirsch. Zwar habe es eine erste Lesung im Bundestag zum Thema Grundsteuer gegeben, allerdings sei man noch weit von einem Gesetz entfernt. Für eine ins Spiel gebrachte Länderöffnungsklausel bei der Erhebung der Grundsteuer, die den Bundesländern mehr Spielraum für eigene Regelungen gibt, müsse das Grundgesetz geändert werden. Wenn die neue Grundsteuer nicht bis Ende des Jahres gelingt, drohen den Städten und Kommunen erhebliche Konsequenzen. "Wir wären dann ab 1. Januar nicht mehr befugt, die Grundsteuer zu erheben", verdeutlichte Hirsch. Und das wäre teuer: Allein Buchholz müsste auf einen Schlag auf Einnahmen in Höhe von jährlich rund 7,7 Millionen Euro verzichten - unmöglich angesichts eines nur knapp ausgeglichenen Haushalts, der Investitionen nur über neue Kredite erlaubt. "Die Resolution soll ein Appell sein, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für uns ist, auf die wir nicht verzichten können."
Die Resolution umfasst fünf Punkte:
- Der Rat der Stadt Buchholz fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich eine Reform der Grundsteuer zu beschließen.
- Sollte die Reform der Grundsteuer auf Bundesebene scheitern bzw. bis Ende Juli 2019 keine Befassung des Bundeskabinetts mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer erfolgt sein, fordert der Rat der Stadt Buchholz die Niedersächsische Landesregierung auf, eine Landesregelung auf den Weg zu bringen. Nur so kann bei weiterer Untätigkeit des Bundes der Bankrott vieler Kommunen in Niedersachsen verhindert werden.
- Die Finanzierungsbasis der niedersächsischen Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen in den niedersächsischen Kommunen Einnahmen in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro jährlich aus. Dies entspricht rund einem Drittel der Zuweisungsmasse des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen. Für unsere Stadt Buchholz würde dies einen Einnahmeausfall von rund 7,5 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Dieser Einnahmeausfall entspräche rund 9,3 Prozent der Gesamterträge unserer Stadt.
- Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums wird von allen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Auch eine Mehrheit der Länder steht hinter dem Entwurf. Der Rat der Stadt Buchholz erwartet deshalb von allen Ebenen der Politik, dass die politischen Unterschiede in der großen Koalition und zwischen Bund und Ländern erfolgreich im Wege eines Kompromisses überwunden werden.
- Nach mehr als zwei Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen über die Zukunft der Grundsteuer und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es an der Zeit, zu handeln!
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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