Neue Gesetze und Regelungen in Kraft
Das änderte sich zum 1. Juli

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wurde von 69 auf 75 Jahre heraufgesetzt | Foto: AOK
  • Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wurde von 69 auf 75 Jahre heraufgesetzt
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Zum 1. Juli sind verschiedene neue Regelungen und Gesetze in Kraft getreten. Das hat sich in Deutschland geändert.

Renten steigen

Die Renten sind zum 1. Juli um 4,57 Prozent gestiegen. Damit liegt die Rentenanpassung laut Jahreswirtschaftsbericht deutlich über der Inflationsrate von 2,8 Prozent. Erstmals stiegen die Renten in West- und Ostdeutschland gleichermaßen.

Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

Etwa drei Millionen Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen den Jahren 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten jetzt einen Zuschlag. Wie hoch der Zuschlag ist, hängt davon ab, wann jemand das erste Mal Erwerbsminderungsrente bezogen hat: Liegt der Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Arbeitsmarktzulassung jetzt digital

Möchten Unternehmen Fachkräfte aus Drittstaaten anstellen, können sie die Arbeitsmarktzulassung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, während sich der künftige Beschäftigte noch in der Heimat aufhält. Unternehmen erhalten die Vorabzustimmung der Bundesagentur digital und können diese dann beispielsweise per E-Mail an ihren Arbeitnehmer senden. Dieser kann damit sein Visum beantragen.

Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wurde von 69 auf 75 Jahre angehoben.

Lungenkrebs-Früherkennung

Starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren können sich einer Lungenkrebs-Früherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Bislang waren derartige Untersuchungen an Gesunden, die keine Krankheitssymptome aufweisen, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile sei durch Studien belegt, dass der Nutzen der Früherkennungs-Untersuchung mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt, heißt es auf www.bundesregierung.de.

Pfändungsfreier Betrag

Die Pfändungsfreigrenze für Nettoeinkommen wird auf 1.499,99 Euro erhöht. Wer Schulden hat, aber ein regelmäßiges Einkommen, hat dann mehr finanziellen Spielraum. Wer Unterhaltspflichten hat, erhält einen höheren Freibetrag. Die neuen Pfändungsfreigrenzen müssen automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und -abtretungen sowie von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Die Mautpflicht wurde ausgedehnt und gilt nun auch für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher griff die Maut erst bei Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.

Datenspeicher in neuen Fahrzeugen

Autos und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 7. Juli zugelassen werden, müssen mit einem Datenspeicher ausgerüstet sein. Dieser erfasst ähnlich einer Blackbox bei Flugzeugen anonymisierte Fahrdaten. Bei einem Unfall sollen diese Daten zur Aufklärung genutzt werden.

Lose Verschlusskappen verboten

Beitrag gegen die Umweltverschmutzung: Verschlusskappen müssen an Einweg-Getränkeverpackungen befestigt sein. (Quelle: www.bundesregierung.de)

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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