Mühlentunnel: Mit neuen Bewertungskritierien auf der sicheren Seite?

Klappt es dieses Mal mit dem Vergabeverfahren für die Planungen zum Mühlentunnel-Neubau? | Foto: archiv
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os. Buchholz. "Auf den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hin wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Aufforderung der bisher ausgewählten Bewerber zur Abgabe der Angebote zurückversetzt." So lautet die entscheidende Passage im Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zum Mühlentunnel. Die Stadt Buchholz muss das Vergabeverfahren für die Planung des Zehn-Millionen-Euro-Neubaus in Teilen neu aufrollen.
Wie berichtet, hatte das OLG der Beschwerde des im ersten Verfahren zweitplatzierten Ingenieurbüros recht gegeben. Letztlich ausschlaggebend waren Fehler bei den Bewertungskritierien - vergleichsweise klein, aber für die Entscheidung, welches Büro die Planung übernimmt, entscheidend.
"Wir werden jetzt einen neuen Katalog mit Entscheidungskriterien entwickeln, der die Vorgaben des Oberlandesgerichts enthält", erklärt Buchholz' Pressesprecher Heinrich Helms. Das werde voraussichtlich Ende November abgeschlossen sein. Danach würden die fünf Büros, die in der Endauswahl waren, um ein neues Angebot gebeten. "Wir rechnen mit einer Angebotsabgabe bis Ende Januar 2014", so Helms. Danach würden die Angebote ausgewertet und die Ingenieurbüros dürften ihre Planungen noch einmal im Rathaus präsentieren. Läuft dieses Mal alles glatt, solle der Auftrag im April 2014 vergeben werden, so Helms. Mithin verzögern sich die Planungen für den Mühlentunnel-Neubau um vier bis fünf Monate.
Für das kommende Haushaltsjahr sind Planungsmittel von 550.000 Euro vorgesehen, in den Planjahren 2016 und 2017 ist der Bau mit jeweils 4,5 Millionen Euro veranschlagt.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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