Buchholz: Verkehrsführung vor dem Kabenhof
Rechtswidriger Radweg?
![Vor dem Kabenhof nutzen täglich zahlreiche Radfahrer die schwarz gepflasterte Verkehrsfläche](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2020/03/17/3/376673_L.jpg?1584439741)
- Vor dem Kabenhof nutzen täglich zahlreiche Radfahrer die schwarz gepflasterte Verkehrsfläche
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os. Buchholz. Ist die Radverkehrsführung vor dem Park- und Geschäftshaus Kabenhof in Buchholz rechtswidrig? Dieser Ansicht ist die Ratsfraktion der Grünen. Sie fordert die Stadtverwaltung auf, die bestehende Regel zu beseitigen und eine "sichere Radverkehrsführung" zu schaffen.
Wer derzeit die Neue Straße in Richtung Kabenhof mit dem Fahrrad fährt, wird in der Kurve zur Lindenstraße durch ein Piktogramm von der Straße geführt. Da es in der Folge keine Freigabe durch ein Radwegs-Schild gebe, handele es sich bei dem Weg vor dem Kabenhof um einen Gehweg, argumentiert Grünen-Fraktionschef Frerk Meyer.
Es gebe keine Möglichkeit, den angedeuteten Radweg mit einem Schild zu einem "echten" Radweg zu machen, betont Meyer. Begründung: Auf Höhe der Bushaltestelle und des Zebrastreifens gebe es eine Engstelle durch vorstehende Gebäudeteile. Ein Teil des Gehwegs sei in Wirklichkeit Privatgelände des Kabenhofs. Mieter des Geschäftshauses dürften dort Tische, Stühle oder - wie derzeit - Lieferfahrräder legal aufstellen. "Es verbleibt ein Streifen von etwas mehr als zwei Metern, davon eineinhalb Meter angedeuteter Radweg und 70 Zentimeter Gehweg, der mit Straßenmobiliar (Masten, Mülleimer) zugestellt ist", erklärt Meyer. Das sei nach den sogenannten "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) zu wenig Platz für eine gemischte Benutzung. Das Besondere: Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die zum 1. März in Kraft getreten ist, wird unerlaubtes Radfahren auf dem Gehweg mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet.
Die Grünen fordern, das Piktogramm auf der Neuen Straße zu beseitigen, durch ein Schild klarzustellen, dass es sich bei dem Streckenabschnitt vor dem Kabenhof um einen Gehweg handelt, und dort Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Da an der Engstelle nach einer unübersichtlichen Kurve Radfahrer ab zehn Jahren auf der Fahrbahn fahren, Busse zum Ein- und Aussteigen halten und Fußgänger die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen queren, sei es zu gefährlich, weiter Tempo 50 zuzulassen.
Den Grünen sei bekannt, dass die Verkehrsführung in der Kurve durch die in Planung befindliche Südtangente verbessert würde, betont Meyer. "Die Rechtsunsicherheit, die Unfallgefahr und die Gefahr einer Amtshaftung existiert aber jetzt und kann nicht so lange warten."
![Vor dem Kabenhof nutzen täglich zahlreiche Radfahrer die schwarz gepflasterte Verkehrsfläche](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2020/03/17/3/376673_L.jpg?1584439741)
![Von der Neuen Straße werden die Radfahrer direkt in den Seitenraum geleitet](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2020/03/17/9/376679_L.jpg?1584439670)
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz |
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