Schikane oder gültiger B-Plan? Grundstücksbesitzerin fühlt sich um Baurechte gebracht
os. Buchholz. "Das ist alles nur Schikane gegen meine Person", ist sich Petra Schönberger (67) sicher. Die Buchholzerin möchte gerne einen Teil ihres 7.000-qm-Grundstückes als Bauland verkaufen, "am liebsten an ein nettes Ehepaar". Doch das Bauamt weigert sich, mit Hinweis auf den Bebauungsplan, ein Wohnhaus zu genehmigen.
Hintergrund: Das Grundstück von Petra Schönberger liegt in einem Waldgebiet. Dort standen früher Wochenendhäuser, die zum großen Teil schwarz errichtet wurden. Um das Wohnen zu legalisieren, beschloss der Buchholzer Stadtrat 1999, den Bebauungsplan "Diekbarg" aufzustellen. Für alle Grundstücke wurden Baufenster festgelegt. Erlaubt sind dort Häuser mit einer Grundfläche von 78 Quadratmetern. Nicht genehmigte Gebäude mussten abgerissen werden. Auch Petra Schönberger und ihr Mann entfernten ein kleines, ehemaliges Wochenendhaus.
Petra Schönberger ist der Meinung, dass ihr für ein 1.760 qm großes Teilstück Baurechte zustehen, nachdem ihr Grundstück geteilt wurde. Das Bauamt sieht das anders: Eine Bebauung des Teilstückes sei baurechtlich nicht zulässig, da der gültige B-Plan dort kein Baufenster vorsehe. Eine Bauvoranfrage von Petra Schönberger wurde abgelehnt.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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