"Stadt hat sich ins Knie geschossen"
![Um den Abriss dieses Wohnhauses geht es seit Jahren vor Gericht](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/02/01/0/238250_L.jpg?1563005164)
- Um den Abriss dieses Wohnhauses geht es seit Jahren vor Gericht
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Nächste Runde im jahrelangen Rechtsstreit um Abriss eines Wohnhauses in Buchholz
os. Buchholz. Im jahrelangen Rechtsstreit gegen die Stadt Buchholz um den Abriss seines Wohnhauses sieht sich Prosper Christian Otto (68) nach einem Termin vor dem Landgericht Stade auf gutem Weg, den von ihm geforderten Schadenersatz in Höhe von 529.598,77 Euro zu erhalten. Die Stadt habe zugegeben, dass sie beim Abriss des Wohnhauses im September 2013 vorsätzlich und bewusst gegen die Landschaftsschutzverordnung verstoßen habe. Wenn die Stadt die Summe nicht bis Ende Februar begleicht, werde er vor dem zuständigen Amtsgericht in Uelzen eine weitere Klage anstrengen, kündigte Berufssänger Otto an.
Wie mehrfach berichtet, hatte die Stadt Buchholz den Abriss des 177 Quadratmeter großen Wohnhauses der Ottos im Landschaftsschutzgebiet Sprötze-Höllental durchgesetzt. Der spektakuläre, bundesweit beachtete Vorgang markierte das Ende eines mehr als zehnjährigen Rechtsstreits zwischen der Stadt Buchholz sowie Otto und seiner Frau Christiane. Streitpunkt: Für das Gebäude, das die Familie Anfang der 1980er Jahre als baufälliges Wochenendhaus erworben und dann Schritt für Schritt - zum großen Teil schwarz - ausgebaut hatte, existierte, wie für die allermeisten der rund 200 Häuser in dem Waldgebiet, keine Baugenehmigung. Das versuchte die Stadt mit einem Bebauungsplan zu heilen, der die Reduzierung der Grundfläche auf maximal 90 Quadratmeter vorsah. Hiergegen klagte Otto und war letztlich beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Andere Hausbesitzer reagierten und verkleinerten ihre Wohnhäuser. Die Stadt Buchholz veranlasste nach der Abweisung des B-Planes den Abriss von Ottos Wohnhaus. Der Sänger wehrte sich dagegen vor Gericht, führte u.a. die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ins Feld. Vergebens: Die Abrissverfügung wurde umgesetzt. Otto und seine Frau wohnen seitdem in einer Mietwohnung in Wenzendorf.
Die Landschaftsschutzverordnung besage, dass es verboten sei, außerhalb des Waldes stehende Hecken, Bäume oder Gebüsche zu beseitigen. Dagegen habe die Stadt verstoßen, indem sie Bäume auf seinem Grundstück habe fällen lassen, argumentiert Otto. Vor Gericht hätten Mitarbeiter der Stadt eingeräumt, dass sie das haben machen müssen, um das Haus abreißen zu können. „Damit hat sich die Stadt selbst ins Knie geschossen“, erklärt Otto. Er stelle sich auf einen weiteren, jahrelangen Rechtsstreit ein. Die geforderte Schadenersatz-Summe, die sich aus dem Versicherungswert des Gebäudes sowie den Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten zusammensetzt, erhöhe sich jeden Monat um die Miete für die Ersatzwohnung.
Die Stadt sieht Ottos Drohungen gelassen. Die Behauptungen seien falsch, das Landgericht habe in erster Instanz Ottos Schadenersatz wegen der Baumfällungen abgelehnt, erklärt Stadtsprecher Heinrich Helms. „Wir gehen davon aus, dass wir auch diesen Rechtsstreit für uns entscheiden können.“
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![Wähnt sich auf der Siegerstraße: Prosper Christian Otto](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/02/01/3/238253_L.jpg?1563005164)
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz |
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