„Wir haben nichts verschwiegen“
![Anderes Modell montiert als gewollt: der Schrägaufzug zu den Bahnsteigen am Bahnhof in Sprötze | Foto: archiv / os](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/04/04/4/247154_L.jpg?1561865829)
- Anderes Modell montiert als gewollt: der Schrägaufzug zu den Bahnsteigen am Bahnhof in Sprötze
- Foto: archiv / os
- hochgeladen von Oliver Sander
Hersteller nimmt Stellung zu Aufzug-Ärger am Bahnhof in Sprötze
os. Sprötze. „Wir sind der Ansicht, dass die unbefriedigende Situation durch ein unangemessenes Verhalten von beiden Parteien entstanden ist und haben deshalb einen Preisnachlass von 30 Prozent gegeben.“ So steht es in einer schriftlichen Stellungnahme des Aufzug-Herstellers Hiro zum Ärger über den Schrägaufzug am Bahnhof in Sprötze.
Wie berichtet, hatte das Unternehmen aus Bielefeld in Sprötze einen Aufzug gebaut, der entgegen des Wunsches des Ortsrates nur für Behinderte nutzbar ist. Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schweren Koffern und Senioren mit Rollatoren müssen weiterhin die Treppe zu den Bahnsteigen nutzen, an denen die Metronomzüge nach Hamburg und Bremen abfahren. Jürgen Steinhage, Leiter Betriebe bei der Stadt Buchholz, hatte kritisiert, dass die Stadt falsch beraten worden sei.
Es habe tatsächlich den Wunsch der Stadt Buchholz nach einem Lift gegeben, mit dem Behinderte ebenso wie Kinderwagen oder Fahrräder transportiert werden können, erklärt ein Sprecher von Hiro. Die örtlichen Gegebenheiten hätten sich für den Bau eines klassischen Aufzuges mit vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten als „technisch schwierig und wirtschaftlich nahezu unmöglich“ herausgestellt. Daher habe man sich auf eine abgespeckte, kostengünstigere Variante nach einer anderen EU-Norm konzentriert.
Dass die Anlage nicht wie ursprünglich vereinbart genutzt werden kann, habe zwei Gründe: Zum einen habe der Fachberater von Hiro „nicht in umfassendem Maße dargelegt, welche Konsequenzen die Entscheidung für einen Aufzug nach DIN 81-40 nach sich zieht“. Andererseits habe die Stadt offenbar die Angaben „auf allen Begleitdokomenten“ ignoriert. Aus diesen Dokumenten gehe die beanstandete Nutzungseinschränkung klar hervor. Fazit von Hiro: „Wir haben also nicht verschwiegen, dass der besagte Treppenschrägaufzug nur für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorzusehen ist.“
Lesen Sie auch Aufzug zum Bahnsteig dauerhaft nur für Behinderte nutzbar
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz |
|
Webseite von Oliver Sander | |
Oliver Sander auf Facebook | |
Oliver Sander auf YouTube |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.