E-Rezept 2024
Das rosafarbene Papierrezept ist abgelöst

Das E-Rezept kann mit der Gesundheitskarte abgerufen werden | Foto: ABDA
  • Das E-Rezept kann mit der Gesundheitskarte abgerufen werden
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Seit dem 1. Januar 2024 hat das E-Rezept das rosafarbene Papierrezept abgelöst. Patientinnen und Patienten, die Arzneimittel von der Ärztin bzw. vom Arzt verschrieben bekommen, erhalten ihr Rezept ab sofort elektronisch. Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) weist darauf hin, dass das Rezept auch weiterhin in der Apotheke vor Ort einzulösen ist.

Verschiedene Wege der Einlösung

„In der Regel änderte sich seit dem 1. Januar für die Patientinnen und Patienten nicht viel, denn das E-Rezept ist nach wie vor in der Apotheke vor Ort einzulösen“, sagt Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV). „Die Ärztin, bzw. der Arzt stellt das Rezept elektronisch aus, signiert es und legt es auf einen zentralen Server, dem E-Rezeptfachdienst, ab. Die Patientin, bzw. der Patient bekommt das E-Rezept nicht direkt ausgehändigt, sondern erhält einen Schlüssel, den sogenannten „E-Rezept-Token“. Einzulösen ist dieser Token entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte, per App oder mittels Papierausdruck. Die Patientin, beziehungsweise der Patient kann selbst entscheiden, wie sie, bzw. er das Rezept in der Apotheke einlösen möchte“, erklärt Groeneveld.

Insbesondere der Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte bietet den Patientinnen und Patienten Vorteile, denn die Gesundheitskarte haben die Patienten in der Regel immer dabei und das E-Rezept kann in der Apotheke einfach über ein Kartenlesegerät abgerufen werden.

Modernes Smartphone ist notwendig

Sollten Patienten sich für den Einlöseweg über die E-Rezept-App entscheiden, müssen die Patientinnen und Patienten diese vorab herunterladen. Um die App freizuschalten benötigen die Patienten ein modernes Handy und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Zudem brauchen sie eine PIN von der Krankenkasse. Wenn sie diese technischen Voraussetzungen nicht haben, können die Patienten den E-Rezept-Token auf ihrem Papierausdruck fotografieren und über die App an die Apotheke schicken.

Sollten Patientinnen und Patienten doch lieber etwas in den Händen halten wollen, können sie sich einen Ausdruck („Token-Ausdruck“) von der Ärztin, bzw. vom Arzt erstellen lassen, mit dem sie ihr Rezept in der Apotheke vor Ort einlösen können.

„Die Apotheken sind seit 2022 bereits „E-Rezept-ready“. Schon jetzt wurden rund 18 Millionen von E-Rezepten in Apotheken eingelöst“, berichtet Groeneveld. „Wir freuen uns darauf, dass es jetzt richtig mit dem E-Rezept losgeht!“

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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