Digitaler Organspendeausweis ist da
Es gibt immer noch zu wenig Spender

Steckt noch bei zu wenigen Deutschen in der Geldbörse: der Organspendeausweis | Foto:  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Das Thema Organspende rückte in dieser Woche in den Fokus: Ab jetzt ist es möglich, seinen Organspendeausweis auch digital registrieren zu lassen. Das soll mehr Menschen dazu motivieren, nach dem eigenen Tod zum Spender zu werden. Denn trotz enormen Anstiegs der Zahlen im vergangenen Jahr gibt es in Deutschland noch immer viel zu wenige Personen, die einen Organspendeausweis besitzen.
In Deutschland warten etwa 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan - im Jahr 2022 gab es aber nur 869 postmortale Organspender. Das bedeutet, dass auf eine Million Einwohner 10,3 Spender kommen. Dass das deutlich zu wenig ist, zeigt ein Blick auf die Statistik, die Spanien weit abgeschlagen auf Platz eins, und damit als gutes Beispiel aufführt. Dort kommen auf eine Million Einwohner 46 postmortale Organspender (Quelle: www.organspende-info.de).

Foto:  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Der neue Online-Organspendeausweis soll das ändern - mit ihm steht nun zusätzlich zum herkömmlichen Organspendeausweis und der Patientenverfügung eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Die Vorteile daran liegen auf der Hand: Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt.

Wie funktioniert es?

Wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärt, können Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem Personalausweis, im Organspende-Register eintragen.
Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. In den Entnahmekrankenhäusern dürfen nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet. Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird der Zugang zum Organspende-Register um eine weitere Möglichkeit der Authentifizierung erweitert: Versicherte können dann ihre Krankenkassen-App nutzen, in der sie sich mit der sogenannten GesundheitsID identifizieren, um ihre Entscheidung im Organspende-Register festzuhalten. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden. Weitere Informationen gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online unter www.organspende-info.de/organspende-register/.

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Widerspruch oder Entscheidung?

Ob die bequeme Online-Möglichkeit die Rate der Neuregistrierungen bei den Organspendern nach oben treiben wird, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen. Experten äußern allerdings noch Zweifel daran, ob die benötigte Anzahl an Organspendern alleinig durch die neue Online-Registrierung zu erreichen ist. Sie plädieren für die oft diskutierte Widerspruchslösung, die Anfang 2020 im Bundestag abgelehnt worden ist. Die würde, anders als bei der Entscheidungslösung, die in Deutschland gilt, bedeuten, dass jeder Mensch automatisch als Organspender registriert ist und dem erst aktiv widersprechen muss, sollte er dies nicht wünschen. Damit wäre das Problem fehlender registrierter Organspender wahrscheinlich gelöst, es würde jedoch die ethische Frage des Rechts am eigenen Körper eröffnen. Kritiker bezeichnen die Widerspruchslösung oft als „Zwang zur Organspende“, die dem Staat einen Zugriff am Körper erlauben würde. Schweigen gelte aus ihrer Sicht nicht als Zustimmung.

Befürworter wie Jens Spahn (CDU) argumentieren hingegen mit dem Recht auf Leben, das hier überwiege.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Sind Sie für die Entscheidungslösung oder für die Widerspruchslösung? Oder denken Sie, dass die neue digitale Möglichkeit zur Registrierung einen Großteil der Deutschen dazu bringen wird, sich einen Organspendeausweis zuzulegen? Schicken Sie uns einen Leserbrief unter dem Stichwort "Organspende" per E-Mail an red-buch@kreiszeitung.net.

Volontärin Pauline Meyer beim Versuch, sich im digitalen Organspende-Register zu registrieren. Sie scheiterte zunächst an der Online-Identifikation  | Foto: pm
  • Volontärin Pauline Meyer beim Versuch, sich im digitalen Organspende-Register zu registrieren. Sie scheiterte zunächst an der Online-Identifikation
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Ein Kommentar

Überwiegt das Recht auf Leben eines Menschen, das Recht des anderen auf Bestimmung über den eigenen Körper nach dem Tod? Es ist keine einfache Frage, die bei der Diskussion um Widerspruchs- gegen Entscheidungslösung im Raum steht. Doch es geht bei der Widerspruchslösung meiner Meinung nach gar nicht darum, jemandem das Recht am eigenen Körper zu entziehen. Man würde durch die Regelung lediglich mit der Frage konfrontiert, ob (!) man Spender sein möchte. Man wäre gezwungen, sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen. Das wäre etwas, wovor viele Menschen sich aktuell scheuen oder es vor sich herschieben.

Ich verstehe einfach nicht, wieso so viele Menschen keinen Organspendeausweis besitzen, obwohl ein Großteil der Deutschen dem positiv gegenübersteht. Bequemlichkeit darf bei so einem wichtigen Thema nicht der Grund dafür sein, es nicht zu tun.

Und ich finde: Jeder, der sich vorstellen kann, im Ernstfall sein eigenes Leben oder das eines Liebsten durch eine Organtransplantation zu verlängern, sollte sich zumindest ernsthaft damit beschäftigen, dasselbe im Falle des eigenen Todes für andere zu tun.

Pauline Meyer

Redakteur:

Pauline Meyer aus Neu Wulmstorf

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