Fahrt zum Arzt: Wann zahlt die Kasse?

(cbh/nw). Wer krank ist, muss sich manchmal zum Arzt fahren lassen, mit dem Taxi oder von einem Krankentransport. Doch nicht in jedem Fall zahlen das die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). "Grundsätzlich muss die Fahrt in Zusammenhang mit einer medizinischen Versorgung stehen und zwingend notwendig sein", sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband.
Sind die Vorausetzungen erfüllt, zahlen die Kassen laut Marini auch für Fahrten in eine Klinik zur vor- und nachstationären Behandlung. Abgedeckt ist der Transport in eine anderes Krankenhaus, wenn die Verlegung zwingend notwenig ist. Auch die Fahrt zu ambulanten Eingriffen übernehmen die Kassen, wenn damit ein stationärer Aufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Außerdem kommen sie für die Fahrtkosten zur medizinischen Reha auf.
In Ausnahmefällen werden auch Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen, müssen aber vorab genehmigt werden, so Marini. Beispiel: Dialyse oder Chemotherapie.

Redakteur:

Christine Bollhorn aus Buchholz

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