Felix Sinn gibt Tipps
Optimale Lösung für Öl- und Gasheizungen
In den vergangenen Jahren wurde die Bau- und Immobilienwirtschaft ebenso wie andere Industriezweige erheblich geschwächt und durch zahlreiche gesetzliche Regularien manipuliert. Im Bereich der Wohnimmobilien sind nicht nur die betroffenen Unternehmen verunsichert, sondern auch Hauseigentümer und Kaufinteressenten. Für aktuelle Förderprogramme können je nach Haushaltslage schon bald die Mittel fehlen. Was heute politisch gewünscht und vorgeschrieben ist, kann bereits nach der nächsten Wahl wieder geändert werden. Was heute dem Klimaschutz dienen soll, kann sich in naher Zukunft als nicht umsetzbar oder ideologisch begründete Geldverschwendung herausstellen.
Das gültige "Heizungsgesetz"
Betrachtet man das seit 1. Januar 2024 gültige „Heizungsgesetz“ laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner derzeit gültigen Form, so muss ein neu eingebautes Heizungssystem in einer Bestandsimmobilie ab dem Jahr 2026 oder 2028 (je nach Einwohnerzahl der Kommune) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies ist zum Beispiel über eine Fernwärmeheizung möglich, wobei der flächendeckende Ausbau des Fernwärmenetzes den Anforderungen der Realität nicht hinterherkommen wird.
Insofern muss in den meisten Fällen weiterhin eine hauseigene Heizung her, die den gültigen Vorgaben entspricht. Bei Neubauobjekten oder Kernsanierungen ist das kein Problem. Nun haben aber viele Bestandsimmobilien eine bewährte und funktionierende Öl- oder Gaszentralheizung. Nicht in allen Fällen ist eine Umrüstung auf zum Beispiel eine Stromheizung, Wärmepumpe, Pelletheizung oder Ähnliches im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sinnvoll. Welche Heizungsart sich nachhaltig und dauerhaft als zukunftsfähig herausstellen wird, ist noch ungewiss. Ähnlich wie im Bereich der E-Mobilität passen die Parameter aus Politik und Industrie sowie aus technischem Fortschritt und bezahlbaren Preisen noch nicht zusammen. Bis die Wünsche des Klimaschutzes und die Realitäten der Wirtschaft von Seiten der Politik wieder besser vereint werden, empfiehlt der Immobilienökonom daher: Abwarten und sich nicht verrückt machen lassen.
Für bestehende Immobilien mit Öl- oder Gasheizungen gilt eine Austauschpflicht nur dann, wenn die Heizung einen Konstanttemperaturkessel hat und dieser älter als 30 Jahre ist. Sollte dieses Alter der Heizung überschritten sein oder sollte aufgrund eines Defekts ein Heizungstausch nach dem Jahre 2026/2028 fällig werden, dann kann die Umstellung auf eine Hybrid-Heizung eine gute Lösung sein.
Die Lösung:
Bei einer Hybrid-Heizung wird die Öl- oder Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Dadurch wird der Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduziert und die Vorgabe der Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien kann erfüllt werden. In den kalten Wintertagen ist dann die Heizkraft der Öl- oder Gasheizung verfügbar, ansonsten übernimmt die Wärmepumpe. Auf diese Art können der bestehende Heizkreislauf und die Heizkörper weiterverwendet werden und es werden weitreichende Zusatz-Sanierungen oder Umbauten im Zusammenhang mit dem Heizungstausch vermieden.
Wer bereits früher seinen Öl- oder Gasverbrauch senken möchte, kann die bestehende Heizung jederzeit mit einer Wärmepumpe ergänzen. Es gibt inzwischen Anbindungssysteme, mit denen sich eine Wärmepumpe einfach und kostengünstig in eine bestehende Heizungsanlage einbinden lässt.
• Ansprechpartner: Felix Sinn, IV ImmoVerkauf Hamburg, Friedrich-Vorwerk-Straße 23, 21255 Tostedt, www.immoverkauf.hamburg.de
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