Mehr Sicherheit für Autos
Seit 7. Juli gelten verbindliche Vorschriften
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- Die Assistenzsysteme in Neufahrzeugen müssen seit dem 7. Juli noch umfangreicher sein
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Die Assistenzsysteme in Neufahrzeugen werden immer komplexer: Seit dem 7. Juli gelten in der ganzen EU verbindliche Vorschriften über den Einsatz bzw. Einbau spezifischer Assistenzsysteme bei Neuwagen. Die "General Safety Regulation II" legt fest, dass diese Systeme nicht mehr dauerhaft deaktiviert werden dürfen. Sie müssen sich nach jedem Neustart automatisch neu aktivieren.
Gemäß einer EU-Verordnung sind zahlreiche Assistenzsysteme seit dem Jahr 2022 für komplett neu entwickelte Pkw verpflichtend. Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch die Assistenzsystem-Pflicht bis 2028 mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermieden werden können.
Gemäß der EU-Verordnung müssen folgende Assistenzsysteme verpflichtend an Bord sein:
Notbremsassistent: Der Notbremsassistent überwacht kontinuierlich den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen sowie die Beschleunigung, den Lenkwinkel und die Pedalstellung. Bei drohender Kollision bremst das System automatisch ab, um einen Aufprall zu verhindern oder dessen Folgen zu minimieren.
Aktiver Spurhalteassistent: Der aktive Spurhalteassistent erkennt die Fahrbahnmarkierungen und hält das Fahrzeug durch sanfte Lenkkorrekturen innerhalb der Spur. Ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h wird dieser Assistent aktiviert und warnt den Fahrer bei unabsichtlichem Verlassen der Fahrspur.
Notbremslicht: Das Notbremslicht aktiviert bei einer Vollbremsung ab 50 km/h alle roten und gelben Rückleuchten, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrensituation zu warnen und Auffahrunfälle zu vermeiden.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Der intelligente Geschwindigkeitsassistent nutzt eine Kamera zur Erkennung von Geschwindigkeitsschildern und passt die Fahrzeuggeschwindigkeit entsprechend an. Dieses System unterstützt den Fahrer dabei, Tempolimits einzuhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen.
Müdigkeitserkennung: Die Müdigkeitserkennung analysiert kontinuierlich das Fahrverhalten, um Anzeichen von Müdigkeit oder Ablenkung zu erkennen. Bei Bedarf warnt das System den Fahrer durch optische und akustische Signale und empfiehlt eine Pause.
Rückfahrassistent: Der Rückfahrassistent erleichtert das Rückwärtsfahren durch die Verwendung von Sensoren und Kameras, die Hindernisse hinter dem Fahrzeug erkennen. Das System gibt Warnungen aus und hilft, Kollisionen beim Einparken oder Rückwärtsfahren zu vermeiden.
Kopfaufprallschutz: Der Kopfaufprallschutz umfasst erweiterte Sicherheitssysteme, die Fußgänger und Radfahrer bei einem Aufprall schützen. Er verbessert die Kopfaufprallzone an der Fahrzeugfront, der Motorhaube, der Windschutzscheibe, der A-Säule und dem Dach, um Verletzungen zu minimieren.
Blackbox (Unfalldatenspeicher): Die Blackbox (Unfalldatenspeicher) zeichnet im Falle eines Unfalls wichtige Daten wie Geschwindigkeit, Verzögerung und Fahrzeugbewegungen auf. Diese Informationen können zur Unfallanalyse und Verbesserung der Fahrzeugsicherheit verwendet werden.
Wenn es im Straßenverkehr gekracht hat, ist nicht immer eindeutig, wie der Unfall abgelaufen ist, woher die beteiligten Fahrzeuge kamen und wie schnell sie waren. Mehr Klarheit verspricht nun eine Blackbox.
Bei der Blackbox handelt es sich nicht um ein Gerät, also eine Hardware, sondern um eine "Software-Funktion" eines Steuergerätes, welches die benötigten Daten über die Fahrzeug-#+sensoren erhält und im Ablauf einer Verkehrskollision dauerhaft speichert. Der "Event Data-Recorder" (EDR), so die offizielle Bezeichnung, kann detektieren, um welche Art von Unfall - Frontal, Heck, Seite, Fußgänger – es sich handelt, und Daten vor sowie nach der Kollision aufzeichnen. Dazu zählen Aktivitäten des Fahrers wie Lenken, Bremsen oder Beschleunigen, aber auch Fahrzeugdaten wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, ABS- oder ESP-Regelung und die Verzögerung nach der Kollision. Diese Daten werden über einen Zeitraum von circa fünf Sekunden vor und rund eine halbe Sekunde nach dem Unfall aufgezeichnet.
Besser einen Anwalt hinzuziehen
Die Einführung der Blackbox verbessert die Möglichkeiten, Unfälle aufzuklären, andererseits ist das EDR-System immer aktiv, ein Eingriff durch den Fahrer nicht möglich. Werden nach einem Unfall im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen die EDR-Daten ausgelesen, empfiehlt es sich, als Betroffener einen Anwalt hinzuzuziehen und die Analyse der Daten durch einen Sachverständigen zu verlangen oder zu beauftragen. Dieser wird die Situation am Unfallort und die Realspuren in seine Berechnungen einfließen lassen. Die EDR-Daten liefern immer nur einen Hinweis, wie sich ein Fahrzeug angenähert und wie sich der Fahrer verhalten haben könnte. Es können Zeitdifferenzen zwischen dem realen Ablauf und der Aufzeichnung auftreten, wodurch es möglich ist, dass Angaben im zeitlichen Ablauf fehlinterpretiert werden. Nach Expertenmeinung ergibt eine Auswertung der EDR-Daten daher nur in Verbindung mit einem unfallanalytischen Gutachten Sinn.
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