Das bringt das neue Jahr
Kurzer Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen für 2020
(sb). Zum Jahresanfang gibt Rechtsanwalt Marcus Kaiser von ROLAND Rechtsschutz einen Ausblick, was die Deutschen 2020 erwartet – zumindest an neuen Gesetzen oder Gesetzesänderungen.
Mehr Mindestlohn: Ab dem 1. Januar steigt der Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Aber: Es gibt auch weiterhin Ausnahmen vom Mindestlohn, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Beschäftigung.
Für alle, die ab 2020 eine betriebliche Ausbildung beginnen, gibt es eine Mindestvergütung von 515 Euro monatlich im ersten Lehrjahr (ab 2021: 550 Euro, 2022: 585 Euro, 2023: 620 Euro). Nach dem ersten Lehrjahr steigt die vorgeschriebene Mindestvergütung für Auszubildende zudem jährlich an: Um 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Neuer Bußgeldkatalog: Das Bundesverkehrsministerium hat einen verschärften Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen. Unter anderem droht Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen soll mit bis zu 100 Euro (statt 20 bis 35 Euro) und einem Punkt bestraft werden. Und Radfahrer und E-Scooter-Fahrer dürfen künftig nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (außerorts zwei Metern) passiert werden. Hierfür soll es ein neues Verkehrsschild geben. Der Bundesrat muss dieser Gesetzesänderung allerdings noch zustimmen.
Mehr Wohngeld für mehr Haushalte: Mit der Wohngeldreform 2020 entlastet der Staat ab dem kommenden Jahr Haushalte mit niedrigem Einkommen – insbesondere Familien und Rentner in den Städten und teuren Ballungszentren. Zum einen erhöhen sich die Beträge, zum anderen werden die Miethöchstbeträge hochgesetzt und eine neue Mietstufe für Einwohner in besonders teuren Städten und Kreisen eingeführt. Haushalte mit zwei bezugsberechtigten Personen könnten dann mit 190 statt mit 145 Euro rechnen. Insgesamt sollen bis zu 660.000 Haushalte in Deutschland vom neuen Wohngeld profitieren – davon 180.000, die ohne die Neuregelung keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hätten.
Reformen bei Ausbildung und Beruf: Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats treten neben der Einführung des Mindestlohns für Auszubildende weitere Änderungen beim Berufsbildungsgesetz in Kraft. Unter anderem sollen die drei international verständlichen Fortbildungsstufen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional" für einheitliche Berufsbezeichnungen eingeführt werden. Zudem soll es statt spezialisierter Pflegeausbildungen nur noch eine allgemeine Ausbildung zum/r "Pflegefachmann oder -frau" mit vier Vertiefungsrichtungen geben. Angehende Hebammen müssen künftig ein duales Studium absolvieren.
Pflicht zur Masern-Impfung: Ab dem 1. März 2020 tritt das Maserschutzgesetz in Kraft. Kinder über einem Jahr müssen bei Eintritt in den Kindergarten oder die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Das gilt auch für das Betreuungspersonal, also Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal sowie für Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.
Beleg(ausgabe)pflicht: Ob im Geschäft, beim Bäcker, Metzger oder Friseur – Gewerbetreibende müssen ihren Kunden ab dem kommenden Jahr direkt nach dem Kaufvorgang oder nach der Leistungserbringung einen Beleg aushändigen. Das schreibt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vor. Ob dies in Papierform oder elektronisch geschehen muss, gibt der Gesetzgeber nicht vor. Ausnahmen von der Belegpflicht müssen individuell vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden.
Zuschüsse für energetische Sanierung: Die Bundesregierung unterstützt viele Maßnahmen zum Klimaschutz mit finanziellen Anreizen. So auch bei Eigenheimbesitzern, die ihre eigenen vier Wände energetisch sanieren lassen. Wer zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 beispielsweise Fenster austauscht, Wände dämmt oder das Dach erneuert, soll 20 Prozent der Aufwendungen (bis max. 40.000 Euro pro Objekt) steuerlich absetzen können. Das Gesetz gilt nur für selbst genutzte Immobilien und muss noch vom Bundesrat freigegeben werden.
Geringere Mehrwertsteuer: Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Eine geringere Mehrwertsteuer soll es auch für E-Books, digitale Zeitungen und Damen-Hygieneartikel (Tampons, Binden usw.) geben.
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