Privileg grünes Kennzeichen: TV-Übertragungswagen sind steuerfrei unterwegs

TV-Übertragungswagen dienen nicht dem Zweck, Güter oder Personen zu transportieren. Deshalb sind sie von der Kfz-Steuer befreit | Foto: Fotolia Photodesign-Deluxe/Jula/Montage MSR
  • TV-Übertragungswagen dienen nicht dem Zweck, Güter oder Personen zu transportieren. Deshalb sind sie von der Kfz-Steuer befreit
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(bc). Ist der Norddeutsche Rundfunk jetzt unter die Land- und Forstwirte gegangen? Oder warum dürfen Übertragungswagen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt grüne Nummernschilder tragen, die sie von der Kraftfahrzeugsteuer befreien?

So entdeckt kürzlich auf der Autobahn zwischen Hannover und Hamburg: Ein TV-Produktionswagen des NDR brauste auf der A7 mit grünem Kennzeichen gen Norden. Das WOCHENBLATT fragt beim Sender nach.

Dort heißt es: Gemäß des deutschen Zulassungsrechts sind sogenannte „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ zulassungsfrei und dementsprechend von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Falls sie schneller als 20 km/h fahren können, werden sie mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet. Nachgefragt bei der „ProSiebenSat.1 Media AG“ in München, genießen auch die privaten TV-Anstalten dieses Privileg.

Aber wo besteht eigentlich der Unterschied zu einem stinknormalen Elektroinstallateur-Firmenbulli, in dem auch jede Menge Technik steckt?
Gerhard Timm, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Stade, startet einen Erklärungsversuch: „Ein Übertragungswagen dient im Gegensatz zu einem Handwerker-Fahrzeug nicht dem Zweck, Arbeitsmaterial von A nach B zu transportieren, sondern ist im Prinzip ein TV-Studio auf Rädern.“

Die Definition nach Fahrzeugzulassungsverordnung lautet: „Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht eigentümlich zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.“

Dazu gehören neben Ü-Wagen unter anderem auch Mähdrescher, andere Erntemaschinen, Schienenreinigungsfahrzeuge, Autokräne, Baumaschinen oder Radlader.

Grüne Kennzeichen sind also in der NDR-Flotte durchaus keine Ausnahme. Fahrzeuge des NDR, die nicht mit Produktionsmitteln ausgestattet sind, werden dagegen ganz normal nach EU-Recht zugelassen wie alle anderen Lkw und Pkw sonst auch in Deutschland.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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