Kahlschlag in Dollern
Landkreis äußert sich zur Rodung

Abgeholzte Bäume auf dem Grundstück an der Altländer Straße in Dollern | Foto: sla
  • Abgeholzte Bäume auf dem Grundstück an der Altländer Straße in Dollern
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sla. Dollern. Wie berichtet, bestimmen abgeholzte Bäume auf einem Grundstück an der Altländer Straße in Dollern das aktuelle Bild. Nachbarn hatten Kritik über die Baumfällungen geäußert. Die Gemeinde Dollern und der Landkreis Stade vertreten hingegen die Auffassung, dass der Eigentümer die Bäume in der ehemaligen Kiesgrube am Sandbarg habe roden dürfen. Daraufhin hat sich der BUND Stade zu Wort gemeldet, der die Baumfällmaßnahmen als Verstoß gegen Naturschutz-, Wald- und Planungsrecht sieht. Er fordert die Gemeinde Dollern sowie den Landkreis Stade als Aufsichtsbehörde auf, die Arbeiten des privaten Flächeneigentümers sofort zu stoppen. 
Auf WOCHENBLATT-Nachfrage beim Landkreis äußerte sich dieser wie folgt:  "Die Fläche ist als Wald eingestuft. Danach findet allein das Waldgesetz Anwendung. Nach §12 ist ein Kahlschlag unter einem Hektar genehmigungsfrei. Eine Aufforstung hat innerhalb von drei Jahren zu erfolgen. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises weist die Fläche als Waldbiotopverbund aus. Solange dieser gegeben ist (durch Wiederaufforstung oder andere Maßnahmen) gibt es keine Zielabweichung. Auf die Einhaltung des Waldbiotopverbundes wurde seitens des Naturschutzamtes mehrfach hingewiesen
Die Gemeinde ist hier kein Entscheidungsträger, daher besteht für den Landkreis keine Möglichkeit, als Kommunalaufsicht tätig zu werden. Die Gemeinde ist erst involviert, wenn sie in die Bauleitplanung einsteigt, eventuell muss dann eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Das Regionale Raumordnungsprogramm weist die Fläche außerhalb der Versiegelung als Vorranggebiet Natur und Landschaft aus. Dies ist bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen."

Redakteur:

Susanne Laudien aus Buxtehude

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