In Drochtersen ist noch Fördergeld da
150.000 Euro zu vergeben

Der neue Parkplatz an der Kita "Neuer Weg" wurde u.a. mit Fördergeld bezahlt | Foto: ig
  • Der neue Parkplatz an der Kita "Neuer Weg" wurde u.a. mit Fördergeld bezahlt
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  • hochgeladen von Stephanie Bargmann

Rund 150.000 Euro Fördermittel für die Sanierung von Gebäuden im Ortskern von Drochtersen sind noch vorhanden und können jetzt abgerufen werden. Sollte es keine Interessenten geben, verfallen die Zuwendungen.

Hintergrund: Die Gemeinde hat im Jahre 2013 einen Zuwendungsbescheid der NBank – die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover – für das Sanierungsgebiet "Ortskern Drochtersen" erhalten. Im Rahmen der Städtebauförderung war und ist es möglich, im Sanierungsgebiet sowohl für gemeindliche Vorhaben (z.B. Straßenbaumaßnahmen) als auch für private Vorhaben (z.B. Dachneueindeckungen, wärmeisolierende Maßnahmen im Fassaden- und Dachbereich usw.) Fördermittel zugesprochen zu bekommen. In den Jahren darauf konnten mit der Förderung wichtige Baumaßnahmen im Ortskern in Angriff genommen werden, darunter der Kreisel, die Ortsdurchfahrt, die Kirchenstraße und schließlich die Parkmöglichkeiten für die Kita „Neuer Weg“.

Was viele wohl nicht wissen: Gefördert werden können auch private Objekte. Allerdings haben bisher nur fünf Privatleute im Zeitraum von 2014 bis 2019 diese Möglichkeit für Dachneueindeckungen, Wärmeisolierung sowie für Fenster und Türen genutzt. Und: Der Gemeindeverwaltung liegen aktuell keine weiteren Anfragen von Privatleuten vor.

Die Förderung läuft demnächst aus. Der Drochterser Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus hat sich deshalb auf seiner letzten Sitzung für eine Anpassung der Modernisierungsrichtlinie ausgesprochen. Auch der Verwaltungsausschuss stimmte inzwischen zu. Jetzt können Bürger mit Immobilien im Bereich des Ortskerns noch bis zum Ende des ersten Quartals 2024 einen Förderantrag stellen. Voraussetzung: Die privaten Antragsteller müssen ihr Vorhaben bis Ende 2024 zum Abschluss bringen, damit eine entsprechende Abrechnung erfolgen kann. Ein Sanierungsvorhaben kann mit 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal mit 30.000 Euro, bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme bei Baudenkmälern: 50.000 Euro und 40 Prozent der Gesamtkosten. U.a. über die Homepage und Aushänge der Gemeinde soll darauf hingewiesen werden, dass die Förderung demnächst auslaufen wird.

Redakteur:

Dirk Ludewig aus Stade

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