Hundegesetz Niedersachsen
Gesetz schützt nicht vor bissigen Hunden
Vor zehn Jahren trat in Niedersachsen ein Hundegesetz (NHundG) in Kraft. Das Ziel: "Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind". Die jetzige Bilanz ist ernüchternd: Zwar hat sich die Anzahl der registrierten Hunde mehr als verdreifacht, auch, weil es zuvor keine Registrierungspflicht gab. Die verzeichneten Beiß- und sonstigen Vorfälle mit auffälligen Hunden sind aber auch nicht weniger geworden. Das...