Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden
Dauerwohnen auf dem Campingplatz Stover Strand ist rechtmäßig

Auch das Wohnen im Holzhauspark des Campingplatzes ist durch das Gerichtsurteil endgültig gesichert | Foto: Kloodt
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  • Auch das Wohnen im Holzhauspark des Campingplatzes ist durch das Gerichtsurteil endgültig gesichert
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Nach gut acht Jahren wurde jetzt ein Schlussstrich unter das politisch-juristische Tauziehen auf dem Campingplatz Stover Strand International gezogen: Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg entschied, dass das Dauerwohnen auf dem beliebten Areal in der Elbmarsch rechtmäßig ist. Die Richter lehnten gleichzeitig einen Antrag auf Außerkraftsetzung der Änderungen des entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab. Anwohner, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und zusätzlichen Lärm vor ihrer Haustür befürchteten, hatten den Antrag gestellt. Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar. 
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Rat der Gemeinde Drage, zu der Stove gehört, die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen und damit das vorhandene Dauerwohnen auf einem Teil des Campingplatzes politisch abgesichert. Die Entscheidung des Rates war auf der Basis des neuen Bundesbaurechtes und der geänderten Baunutzungsverordnung getroffen worden. Sie betrifft 52 Holzhäuser, ein zum Holzhauspark gehörendes Sanitär- und Gemeinschaftshaus sowie 200 Mobilheime in Stove. Der Beschluss ermöglicht eine Mischung von dauerhaftem und touristischem Wohnen.
Das OVG hat mit seiner jüngsten Entscheidung die B-Plan-Änderung gebilligt. "Die tatsächlich bestehende und weiterhin vorgesehene Mischung von Dauer- und Erholungswohnen sei nach Maßgabe des geänderten Bauplanungsrechtes zulässig", so Gerichtssprecher Harald Kramer. Auch die zusätzliche Verkehrsbelastung für die Anwohner entlang der Zufahrt zum Campingplatz sei "gering und zumutbar". 
"Wir freuen uns über die Rechtssicherheit, die durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hergestellt wurde", erklären Norbert Kloodt und seine Tochter Nora Köhnken, die den Campingplatz betreiben, auf WOCHENBLATT-Nachfrage.

Auch das Wohnen im Holzhauspark des Campingplatzes ist durch das Gerichtsurteil endgültig gesichert | Foto: Kloodt
Vor dem dauerbewohnten Holzhauspark: die Campingplatz-Betreier Norbert Kloodt und Nora Köhnken | Foto: ce
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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