Samtgemeinde Hanstedt
Bewährungsstrafe für Messerattacke in Asylunterkunft
Angeklagt war versuchter Mord, am Ende blieb es bei einer gefährlichen Körperverletzung. Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat jetzt einen 33-jährigen Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der 33-Jährige hatte im August vergangenen Jahres nachts in einer Asylbewerberunterkunft in Hanstedt einen Mitbewohner mehrfach mit einem Messer verletzt. Auslöser der Tat war offensichtlich ein Streit zwischen den alkoholisierten Männern, der handgreiflich wurde und in dessen Verlauf der Angeklagte mehrere Schnittverletzungen davontrug. Nachdem diese im Krankenhaus versorgt worden waren und der 33-Jährige in die Unterkunft zurückkehren durfte, griff dieser zum Messer, um sich an seinem Kontrahenten zu rächen. Dieser trug zwar mehrere Stiche und Schnitte davon, trotzdem erkannte das Gericht keinen Tötungsvorsatz. Zumal sich das Opfer bei seiner Aussage mehrfach in Widersprüche zum mutmaßlichen Tathergang verstrickte.
Nach dem Urteil verließ der 33-Jährige, der seit dem Tattag in Untersuchungshaft saß, das Gericht als freier Mann.
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