Fall Alfred L. war Thema im Landtag

Bei einem Prozess vor einem Militärgericht im italienischen Verona wurde Alfred L. zu lebenslanger Haft verurteilt
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  • hochgeladen von Jörg Dammann

(jd). Ausschuss befasste sich mit Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen

Der Fall des in Italien rechtskräftig als Kriegsverbrecher verurteilten Ex-Försters Alfred L. (88) war kürzlich Thema im niedersächsischen Landtag: Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ließ sich in der vergangenen Woche von Vertretern des Justizministeriums über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen ehemalige Angehörige der Wehrmachts-Division "Hermann Göring" unterrichten. Die Division verübte im Jahr 1944 mehrere Massaker an der italienischen Zivilbevölkerung. Dieser besonders fanatischen Truppe gehörte auch Alfred L. an.
Auf der Ausschuss-Sitzung machten Vertreter des Justizministeriums deutlich, dass die neue Landesregierung die strafrechtliche Aufarbeitung von Gewaltverbrechen aus der NS-Zeit weiterhin "unbeirrt unterstützen" will. Ob es in Deutschland zu einer Anklageerhebung gegen Alfred L. kommen wird, bleibt jedoch nach wie vor offen. Auch wenn die niedersächsischen Justiz die Stader Staatsanwaltschaft beauftragen sollte, Ermittlungen gegen Alfred L. wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an Massenmorden der Division "Hermann Göring" in zwei italienischen Dörfern aufzunehmen, liegt die Federführung für das Verfahren zunächst bei der Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in Dortmund.
Dort befasst sich der leitende Staatsanwalt Andreas Brendel seit Jahren mit den Gräueltaten der Göring-Division. "Die Verbrechen dieser Einheit sind unbestritten", sagt Brendel. Doch einzelnen Soldaten eine konkrete Straftat wie Mord oder Beihilfe zum Mord nachzuweisen, sei bislang nicht möglich gewesen.
Daran habe sich auch nach Durchsicht der Urteilsbegründung aus der ersten Instanz nichts geändert, so Brendel: "Einen hinreichenden Tatverdacht halte ich nicht für gegeben." Selbst für eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord müsse Alfred L. nachgewiesen werden, dass er tatsächlich durch seine Handlungen die Erschießungen unterstützt habe, etwa durch Nachladen von Gewehren oder Bewachung von späteren Opfern.
Brendel wartet nun auf die Übersetzung der Appellationsurteils aus dem Italienischen. Dieses Urteil der zweiten Instanz ist mittlerweile rechtskräftig. Doch Brendel ist skeptisch, ob er daraus neue Erkenntnisse gewinnt. Sollten auch dieser Richterspruch keine neuen Beweise enthalten, wird Brendel das Verfahren gegen Alfred L. einstellen. Für Brendel bleibt am Ende eine bittere Erkenntnis: "Alle behaupten immer, sie waren im Krieg lediglich als Köche eingesetzt. Da muss mir einer erklären, wie 15 Millionen deutsche Köche so viel Leid über die Welt bringen konnten."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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