Und noch ein Jahr warten: Familie Buddelmann aus Harsefeld will bauen, darf aber (noch) nicht

- Das Luftbild zeigt das geplante Baugebiet (rot umrandet)
- hochgeladen von Jörg Dammann
jd. Harsefeld. Ein Jahr ist bereits verstrichen - und es geht wohl noch ein weiteres Jahr ins Land, bis die Buddelmanns endlich am Ziel sind: Wie berichtet, möchte die Familie aus Harsefeld ein Haus bauen. Das wäre auch längst bezugsfertig, wenn es im Neubaugebiet stehen würde. Doch das Haus, in dem der Junior mit Frau und Kind einziehen möchte, soll mitten im Ort in zweiter Reihe hinter dem elterlichen Wohnhaus errichtet werden. Beim Landkreis holten sich die Buddelmanns ein Abfuhr. Das geplante Haus würde nicht zur üblichen Bebauung in der Umgebung passen, so die Begründung (das WOCHENBLATT berichtete). Jetzt setzt die Familie ihre ganze Hoffnung auf die Gemeinde, die einen Bebauungsplan für den Bereich erstellen will. Kürzlich fand dazu eine öffentliche Anhörung der Anwohner statt.
Auf der Versammlung machte Bauamtsleiter Peter Walthart deutlich, warum die Kommune jetzt die Initiative ergreift: "Die Nachverdichtung von Flächen im Ort wird vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht." Zudem sei es sinnvoll und zweckmäßig, Wohnbebauung in zentraler Lage zu schaffen. Die Infrastruktur sei im Gegensatz zum Bauen auf der grünen Wiese schon vorhanden. "Wir sehen die Sache daher grundsätzlich positiv." Vor einem Jahr klang das noch anders: Damals heiß es aus dem Harsefelder Rathaus, dass kein öffentliches Interesse für die Planungen gegeben sei.
Zu einem Umdenken bei Politik und Verwaltung hat sicher nicht zuletzt die Kritik seitens des WOCHENBLATT geführt: Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass Harsefeld nicht ein Baugebiet nach dem anderen aus dem Boden stampfen kann und dabei die offensichtlichen Möglichkeiten einer innerörtlichen Nachverdichtung unberücksichtigt lässt. Die neue Chance für die Buddelmanns ergibt sich nun aus dem B-Plan, den die Gemeinde aufstellen will. Danach soll es auf allen Grundstücken im Geviert zwischen Meybohmstraße, Rosenstraße, Große Gartenstraße und Am Rosenborn künftig möglich sind, im rückwärtigen Bereich ein weiteres Wohnhaus zu bauen.
"Dabei soll so wenig wie möglich reguliert werden", erklärte Planer Burkhard Lichtblau: Lediglich eine eingeschossige Bauweise soll vorgegeben werden und inklusive der Nebengebäude darf höchstens 60 Prozent des Grundstücks versiegelt werden. Nach der Vorstellung der Planungen konstatierte Walthart: "Ich habe keine Ablehnung rausgehört, aber auch keine vollmundige Zustimmung."
Lichtblau machte deutlich, dass man noch ganz am Anfang des Verfahrens stehe. Bis der B-Plan alle Instanzen durchlaufen habe, vergehe mindestens ein Jahr. Die Buddelmanns müssen sich also weiter in Geduld üben.


Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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