Arndt weist Vorwürfe zurück: Ahlerstedter Bürgermeister sieht sich zu Unrecht als Sündenbock
jd. Ahlerstedt-Ahrensmoor. Es geht nur um acht neue Bauplätze - doch selbst die sind einigen Bewohnern des Neubaugebietes "Lehmbroock" im Ahlerstedter Ortsteil Ahrensmoor zu viel. Sie richteten heftige Vorwürfe gegen Ahlerstedts Bürgermeister Uwe Arndt. Hauptkritikpunkt: Arndt soll vor dem Grundstückskauf zugesagt haben, dass es in den kommenden 20 bis 30 Jahren keine Erweiterung des bestehenden, zwölf Häuser umfassenden Wohngebietes geben werde (das WOCHENBLATT berichtete). Arndt weist alle Anschuldigungen zurück.
"Die Behauptung, ich habe zugesagt, dass im 'Lehmbroock' in den künftigen Jahrzehnten nicht gebaut werde, ist absurd", sagt Arndt: "Ich darf solche Versprechungen gar nicht machen." Die Entscheidung über die Ausweisung neuer Baugebiete liege ausschließlich beim Gemeinderat. Außerdem sei bereits 2005 bei der Aufstellung des Bebauungsplans für den ersten Bauabschnitt im "Lehmbroock" ersichtlich gewesen, dass eine Erweiterung folge: "Sonst hätten wir ja unsinnigerweise eine Stichstraße geplant, die im Nichts endet."
Arndt vermutet, dass vor allem zwei Hauseigentümer aus einem ganz bestimmten Grund auf Zinne sind: "Die geplante Fläche für den zweiten Bauabschnitt musste noch einmal um paar Hundert Meter verschoben werden - direkt vor die Grundstücke der beiden Familien." Grund seien äußere Zwänge gewesen: Nach den engen Vorgaben der Geruchsimmissions-Richtlnie GIRL ist eine Bebauung im ursprünglich vorgesehen Bereich nicht zulässig. "Jetzt ärgern sich die Betroffen offenbar, weil sie Nachbarn bekommen", sagt Arndt.
Auch die Art und Weise, wie die Kritik vorgebracht wurde, findet Arndt nicht in Ordnung: Vor Kurzem habe sich der Bauausschuss mit dem Thema befasst. Zu der Sitzung seien alle Bewohner des "Lehmbroock" persönlich eingeladen worden, so Arndt: "Ich frage mich, warum die Bedenken nicht im Ausschuss vorgetragen wurden." Er habe extra angeboten, die Sitzung für Zuschauerfragen zu unterbrechen.
Arndt verweist darauf, dass ohnehin noch nicht das letzte Wort gesprochen ist: "Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben alle Betroffenen noch einmal die Gelegenheit, Einwände vorzubringen."
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