Analyse eines Experten zur Ausführung der Baumpflege in Harsefeld mit viel Kritik
Gutachten über Baumfrevel
![Die beschädigten Bäume werden noch einmal überprüft Foto: sc](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2019/05/23/0/339740_L.jpg?1559136787)
- Die beschädigten Bäume werden noch einmal überprüft Foto: sc
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sc. Harsefeld. Viel wurde bereits über den Baumschnitt an den Seitenrändern der Straßenverlängerung "Auf dem Klingenberg" in Richtung Weißenfelde diskutiert. Nach Anträgen der Freien Wählergemeinschaft und der Grünen beschloss der Verwaltungsausschuss des Fleckens Harsefeld einstimmig, Gespräche zur Grünstreifenpflege mit Landwirten und der Verwaltung sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen. Ein Gutachten über den umstrittenen Rückschnitt an den Bäumen "Auf dem Klingenfeld" und "Westerrohrfeld" wurde Anfang April von Werner Meincke, zertifizierter Baumkontrolleur, im Auftrag des Bauamtes der Samtgemeinde Harsefeld erstellt. Allerdings gebe es Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens, sagt Gemeindedirektor Rainer Schlichtmann.
In dem Gutachten stellte Meincke fest, dass an fast allen insgesamt 55 untersuchten Bäumen ein fachlich falscher und teilweiser ordnungswidriger Schnitt zu sehen sei. Auch die Fällungen und die Ansätze des "auf den Stock setzen" zeugen von der mangelnden Fachkenntnis des Ausführenden, heißt es in dem Dokument. Bei dem Harsefelder Baumschnitt handle es sich um einen gravierenden Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und Richtlinien für Baumpflege 2017, schreibt Meincke weiter.
Den rechtlichen Rahmen und die Grundlage aller Baumpflegemaßnahmen bildet das BNatSchG. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass es verboten ist, "Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen". Zulässig seien jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ordnungswidrig handle derjenige, der eine wild lebende Pflanze aus der Natur entnimmt oder sie oder ihren Standort beschädigt oder zerstört. Eine weitere Grundlage ist die ZTV Baumpflege Ausgabe 2017, die alle Arbeiten am und um den Baum beschreibt und Vorgaben zur Verkehrs- und Sicherungspflicht sowie Schnittweisen gibt. Die ZTV Baumpflege ist das Standard-Regelwerk für Baumpfleger und definiert für potentielle Auftraggeber die Leistungen und Anforderungen der Baumpflege. Laut dem erstellten Baumgutachten seien die Schnittmaßnahmen des betroffenen Gebietes nach Auskunft der Samtgemeinde Harsefeld bis zum 28. Februar ausgeführt worden. Meincke kommt zu der Ansicht, dass in diesem Fall der Landwirt oder dessen Beauftragter entgegen BNatSchG, ZTV-Baumpflege und den anerkannten Techniken baumzerstörende Maßnahmen durchgeführt oder durchführen lassen habe. Zudem werde die Gemeinde durch diese Aktion in Zukunft einen höheren Pflegeaufwand haben, da an den großen Schnittwunden Zersetzung und Pilzbefall beginnen werde. Als Fazit stellt Meincke fest, dass die Bäume und die Wegseite aufgrund der Baumstatik fachgerecht nachgeschnitten werden sollten. Auch sollte das Pflügen bis fast an den Stamm untersagt werden, da dies die Wurzeln kappe oder ausreiße und damit die Standfestigkeit stark beeinträchtigt werde. Für die gefällten und geschädigten Bäume sollte Ersatz für den Schaden in Form von Nachpflanzungen geleistet werden.
Das Gutachten werde jetzt auf Herz und Nieren untersucht, so Rainer Schlichtmann, der in diesem Falle eine neutrale Position einnimmt. Denn der vermutliche Verursacher des Baumschnitts zweifle an der Richtigkeit des Gutachtens. "Beide Seiten werden daher berücksichtigt", sagt Schlichtmann. Jetzt werde ein Termin gesucht, wo es darum geht, die beschädigten Bäume an ihrem Standort zu sichten. Alles werde genauestens überprüft, so Schlichtmann.
Redakteur:Saskia Corleis |
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