Hortbetreuung: Hürden beseitigen / Hortgruppen in Klassenzimmern sollen künftig möglich sein
(jd). Wenn jemand zwei Häuser nebeneinander baut, um mit seiner Familie die eine Hälfte des Tages im ersten Haus und die andere Hälfte im zweiten Haus zu wohnen, würde man ihn für verrückt erklären. Doch genau nach diesem Prinzip läuft derzeit die Hortbetreuung in Niedersachsen. Gemeinden, die Hortplätze für Grundschulkinder vorhalten wollen, dürfen die Kinder nachmittags nicht in denselben Räumen betreuen, in denen sie vormittags unterricht werden. Kommunen, die Bildung (Schule) und Betreuung (Hort) unter einem Dach anbieten wollen, stehen vor fast unüberwindlichen bürokratischen Hürden. Denn nach dem Kindertagesstättengesetz darf ein Klassenzimmer nachmittags nicht einfach als Gruppenraum für den Hort genutzt werden. Die Gemeinden laufen jetzt gegen diese Regelung Sturm und erhalten Unterstützung aus den beiden Regierungsfraktionen SPD und CDU.
"Der Sinn dieses Grundsatzes, Unterricht und Hortbetreuung räumlich zu trennen, erschließt sich mir nicht", sagt der CDU-Bildungsexperte und Generalsekretär Kai Seefried. Das Argument, Grundschulkinder sollten aus pädagogischen Gründen nachmittags nicht auch noch in einem Klassenzimmer betreut werden, sei für ihn nicht nachvollziehbar: "Dann frage ich mich, warum das bei der Ganztagsschule möglich ist." Wenn die Klassenräume tatsächlich ein Problem darstellen, dann sollten sie so gestaltet werden, dass sich die Kinder darin wohlfühlen. Das gelte für Schule und Hort gleichermaßen. Außerdem sei das Hortangebot ja viel umfangreicher: "Schließlich stehen auch Aula, Turnhalle und Spielplatz zur Verfügung."
Minister sagt flexible Lösung zu
Wie bekommt man 160 Hortkinder untergebracht? Vor dieser Frage steht derzeit der Flecken Harsefeld. Das Problem wurde im WOCHENBLATT bereits umrissen: Der Gemeinde fehlen Räume, um alle Hortgruppen unterzubringen. Die Lösung aus Sicht der Verwaltung: Die Kinder werden nachmittags in den dann nicht genutzten Klassenzimmern betreut. Doch so einfach geht das nicht. Gesetzlich ist solch eine pragmatische Vorgehensweise nicht zulässig. Rathauschef Rainer Schlichtmann hat den betroffenen Eltern, die sich um die Betreuung ihres Nachwuchses ab August sorgen müssen, das Dilemma auf einem Info-Abend erläutert (siehe untenstehenden Artikel). Schlichtmann ist in dieser Sache auch auf Landesebene aktiv. Denn Probleme wie in Harsefeld gibt es in vielen Kommunen.
In Sachen Hortbetreuung wollen die drei kommunalen Spitzenverbände - Landkreistag, Städtetag sowie Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) - an einem Strang ziehen. Hortbetreuung muss künftig auch in Klassenräumen möglich sein, lautet die Kernforderung. So würden keine Steuermittel für den an sich unnötigen Bau von Hortgebäuden verschwendet. "Dieses Geld fehlt in den Kassen der Kommunen", sagt Schlichtmann, der NSGB-Vizepräsident ist und daher auch die Situation in vielen anderen Gemeinden kennt. Er habe jetzt auf einer Versammlung der hauptamtlichen Bürgermeister aus dem Elbe-Weser-Dreieck nachgefragt: "Mehr als die Hälfte der Teilnehmer hat erklärt, dass ihnen das Thema Hort große Probleme bereitet."
Der Harsefelder Rathauschef hofft aber, dass die restriktiven Regelungen nicht mehr lange Bestand haben: "Der Schul- und Kulturausschusse des Städte- und Gemeindebundes hat sich kürzlich mit Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) zusammengesetzt. Auf dem Treffen haben wir vom Minister die Zusage erhalten, dass der gesetzliche Rahmen für die Betreuung von Hortkindern in Schulen so schnell wie möglich weiter gefasst werden soll."
Bei ihrem Vorstoß können die kommunalen Spitzenverbände auf Unterstützung aus der Landespolitik zählen: "Die Koalitionsvereinbarung ist in dieser Hinsicht eindeutig", sagt CDU-Generalsekretär Kai Seefried: "Wir haben uns mit der SPD verständigt, den Kommunen flexible Lösungen bei der Nutzung von Räumen für Hortzwecke anzubieten." Im Kultusministerium werde bereits an dem Thema gearbeitet. Allerdings gebe es zunächst dringlichere Themen wie die Beitragsfreiheit für Kitas oder die Novelle des Schulgesetzes.
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