Eltern wenden sich gegen Neuregelung der Kindergarten-Beiträge in Harsefeld
Sind das ungerechte Kita-Gebühren?
![Die Betreuung von Krippenkindern ist weiter kostenpflichtig Foto: Fotolia/Oksana Kuzmina](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2019/07/31/9/349139_L.jpg?1564555439)
- Die Betreuung von Krippenkindern ist weiter kostenpflichtig Foto: Fotolia/Oksana Kuzmina
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jd. Harsefeld. "Harsefeld erhöht Kita-Beiträge um bis zu 35 Prozent" - eine solche Schlagzeile könnte über diesem Artikel stehen. Denn die Nachricht an sich ist zutreffend. Zum 1. August führt der Flecken eine neue Beitragsstaffel ein. Dabei müssen einige Eltern von Krippenkindern künftig tatsächlich deutlich mehr zahlen - allerdings nur bei folgender Konstellation: Sie sind in einer höheren Einkommensstaffel eingruppiert und ihr Sprössling befindet sich in der Ganztagsbetreuung. Im ungünstigsten Fall sind es tatsächlich 35 Prozent mehr. Dass sich bei den betroffenen Müttern und Vätern Protest gegen die Erhöhung regt, ist verständlich. Dass sie in den sozialen Netzwerken ihrem Unmut Luft machen und gegen die Gemeinde wettern, ist ihr gutes Recht - ebenso, dass sie sich an die Presse gewandt haben. Das bedeutet aber nicht, dass das WOCHENBLATT die Meinung der Eltern ungeprüft übernimmt. Was hat es mit diesem vermeintlichen Beitrags-Skandal auf sich? Das WOCHENBLATT hat sich die Fakten genau angeschaut.
Seit der Einführung der Beitragsfreiheit an den niedersächsischen Kitas für Kinder im Elementaralter (Drei- bis Sechsjährige) dürfen die Kommunen nur noch Gebühren für die Betreuung von Krippen- und Hortkindern erheben. Wie viele andere Gemeinden hat jetzt auch Harsefeld die Gebührenordnung auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen umgestellt. "Diese Umstellung haben wir für eine grundlegende Neustrukturierung der Beiträge genutzt", sagt Gemeindedirektor Rainer Schlichtmann. Ziel sei es gewesen, eine größere Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Tatsächlich waren bisher diejenigen benachteiligt, die ihr Kind lediglich für eine Halbtagsbetreuung angemeldet haben.
Mit der Neuregelung wird nun eine der großen Ungerechtigkeiten des bisherigen Systems ausgemerzt: Für eine Halbtagsbetreuung waren im Vergleich zur Ganztagsbetreuung bisher unverhältnismäßig hohe Beiträge zu zahlen. Dieser "Halbtags-Aufschlag" betrug zum Teil mehr als 70 Prozent. Dank der neuen Beitragsstaffel wird es diese Ungleichbehandlung nicht mehr geben: Innerhalb der künftig sieben statt sechs Einkommensgruppen gibt es pro Betreuungsstunde einen einheitlichen Tarif, egal ob Halbtags- oder Ganztagsgruppe.
"Das bedeutet, dass für die Ganztagsbetreuung künftig mehr gezahlt werden muss, während die Halbtagsbetreuung deutlich günstiger wird", erläutert die zuständige Sachbearbeiterin Martina Schmetjen. Der überwiegende Teil der Eltern profitiere von der neuen Regelung, während es für einige wenige teurer werde. Eine weitere Erhöhung bringt allerdings der Wegfall der neunten Stunde in der Regelbetreuung mit sich. Sie muss - was die betroffenen Eltern zusätzlich ärgert - künftig extra bezahlt werden und kostet je nach Einkommen 51 Euro pro Monat.
Der Grund dafür erscheint plausibel: "Bisher haben viele Eltern ihr Kind unnötig lange in der Nachmittagsbetreuung gehabt, ohne dass tatsächlich ein Bedarf aufgrund von Berufstätigkeit vorlag", erläutert Schlichtmann. Das habe unnötig Personal gebunden und sei wegen des Fachkräftemangels höchst problematisch gewesen. "Nun haben wir die Spreu vom Weizen getrennt." Wer diese zusätzliche Betreuungsstunde tatsächlich benötige, sei auch bereit, dafür zu zahlen. Und wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten, sei für eine höhere Kita-Gebühr auch Geld vorhanden.
Zurück zu der eingangs erwähnten Beitragserhöhung von 35 Prozent: Sie bezieht sich allein auf Krippenkinder, die neun Stunden betreut werden und deren Eltern mehr als 5.300 Euro brutto im Monat verdienen. Sie müssen nun 8,7 statt wie bisher 7,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Betreuung ihre Kindes aufbringen. Laut Schlichtmann handelt es sich lediglich um eine "Handvoll" betroffener Eltern. Der weitaus größte Teil der Eltern "fahre" hingegen deutlich besser. Schlichtmann rechnet vor: Familien mit einem monatlichen Einkommen von 4.000 Euro zahlen für eine Halbtagsbetreuung künftig 37 Prozent weniger. Der Harsefelder Rathauschef ist fest davon überzeugt: "Unser neues Beitragssystem ist fair und familienfreundlich."
Faktencheck zum Thema Elternbeiträge
Was ist dran an der Kritik an der Harsefelder Beitragsregelung? Das WOCHENBLATT hat zu einigen Vorwürfen den Faktencheck gemacht:
1. Die Behauptung: Familien mit höherem Einkommen werden künftig unverhältnismäßig mit Gebühren belastet.
Die Fakten: Tatsächlich steigt der Anteil der Betreuungskosten (achtstündige Betreuung) am Jahreseinkommen mit der Höhe des Verdienstes - von 6,5 Prozent in der Staffel 1 (bis 28.000 Euro) bis 7,7 Prozent in Staffel 7 (ab 63.500 Euro). Bei denjenigen aus der Staffel 7, die mit ihrem Gehalt deutlich über 63.500 Euro liegen, sinkt dieser Anteil mit steigendem Einkommen. So müssen Eltern mit einem Verdienst von 100.000 Euro nur 4,9 Prozent ihres Einkommens für die Kinderbetreuung aufbringen.
Das Fazit: Das Gegenteil trifft eher zu. Wer viel verdient, ist weiterhin im Vorteil - allerdings nicht mehr so deutlich wie vorher.
2. Die Behauptung: Harsefeld hat mit die höchsten Elternbeiträge im Landkreis.
Die Fakten: Zur besseren Vergleichbarkeit wurde - ausgehend von einem Monatsverdienst von 5.000 Euro - der prozentuale Anteil der Betreuungskosten am Einkommen berechnet. Demnach befindet sich Harsefeld mit 6,9 Prozent auf einem niedrigeren Niveau als benachbarte Kommunen wie Buxtehude (7,4 Prozent), Ahlerstedt (7,2 Prozent), Sauensiek (9,9 Prozent), Apensen (9,1 Prozent) oder Lühe (8,1 Prozent). Günstiger als Harsefeld sind beispielsweise Fredenbeck (5,5 Prozent), Oldendorf (5,1 Prozent) und Stade (3,4 Prozent). Dort werden wesentlich niedrigere Einkommenstaffeln bzw. es wird wie in Stade gar keine Staffel angewandt.
Das Fazit: Harsefeld liegt bei den Beiträgen im guten Mittelfeld.
3. Die Behauptung: Harsefeld ist bei Weitem nicht so familienfreundlich wie Hamburg. In der Hansestadt sind die Kitagebühren wesentlich niedriger.
Die Fakten: Das trifft auf den ersten Blick zu. Allerdings ist dabei nicht die Gebührenfreiheit für Kinder ab drei Jahren berücksichtigt, die in Niedersachsen seit einem Jahr gilt. Zum Vergleich werden für einen Zeitraum von fünf Jahren die Betreuungskosten für ein Kind berechnet, das ab dem Alter von einem Jahr bis zum Beginn der Schulpflicht ganztags in die Kita geht - wiederum bei einem Monatsverdienst der Eltern von 5.000 Euro. In Hamburg ist der Satz mit 191 Euro im Monat zwar niedriger, man muss dafür aber die vollen fünf Jahre zahlen. Kostenpunkt: 11.460 Euro. In Harsefeld, wo hingegen nur Gebühren für die beiden Jahre im Krippenalter erhoben werden (monatlich 366 Euro), müssen die Eltern am Ende lediglich 8.784 Euro zahlen.
Das Fazit: Unterm Strich ist die Kinderbetreuung in Harsefeld günstiger als in Hamburg.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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