Von der einen Schublade in die andere gesteckt: Nach Gerichtsurteil: Kreis Stade muss Windkraft-Vorranggebiete neu festlegen

Wo werden künftig die Vorranggebiete für Windkraft liegen? Der Landkreis musste das gesamte Planungsverfahren neu aufrollenFoto: jd
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jd. Landkreis. Der Landkreis Stade musste beim Thema Windkraft nachsitzen: Das Oberverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr den Teilabschnitt Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für ungültig erklärt. Der Grund: Die Unterscheidung zwischen sogenannten harten und weichen Tabuzonen sei nicht eindeutig gewesen. Harte Ausschlusskriterien, die vor allem auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen, gelten vor u.a. für Naturschutzgebiete, Bodendenkmäler, Gewässer und Mindestabstände zu Gebäuden. Unter die weichen Kriterien fallen überwiegend Bereiche, in denen Bebauungs- bzw. Flächennutzungspläne gelten. Der Landkreis hat nun den Kriterienkatalog entsprechend der richterlichen Vorgaben neu geordnet.

Im Prinzip wird sich an den Mindestabständen etwa zum nächsten Wohngebiet nichts ändern: Die Rotoren dürfen weiterhin nicht näher als 800 Meter heranrücken. Allerdings wurde die harte Tabuzone gemäß der Rechtsprechung von 450 auf 400 Meter reduziert. Im Gegenzug erfolgte eine entsprechende Erhöhung des zusätzlichen Abstandspuffers zu besonders schützenswerter Wohnnutzung - das ist wiederum eine weiche Tabuzone - von 350 auf 400 Meter. Auf den Punkt gebracht: Die fraglichen 50 Meter wurden einfach von einer Schublade in die andere gesteckt.

Ähnlich ist der Landkreis bei den anderen Kriterien verfahren. Sie wanderten einfach von der Liste der harten Kriterien zu den weichen. Dazu zählen neben Waldgebieten die Abstände zu Splittersiedlungen und einzelnen Gebäuden im Außenbereich. Hier hat der Landkreis als weiche Tabuzone einen Abstand von 200 Meter festgelegt - plus 400 Meter nach den harten Kriterien.

Ausgeklammert bleibt der Artenschutz: Das Vorkommen bestimmter schützenswerter Tierarten kann nicht mittels Kriterienkatalog festgelegt werden. Hier müssen bei der Planung künftiger Windparks die jeweiligen lokalen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Dieses Thema gehört daher in die Abwägung bei der Erstellung eines Bebauungsplans.

Anhand der neu geordneten Kriterien hat der Landkreis nun Schritt für Schritt kreisweit sämtliche Flächen nach ihrer Eignung für die Windkraft geprüft. Von rund 1.200 Quadratkilometern, die der Landkreis Stade insgesamt umfasst, wurden zunächst wurden die harten Tabuzonen ausgeklammert (873 Quadratkilometer), dann die weichen (278 Quadratkilometer).

Nach diesen beiden Schritten bleiben 53 Quadratkilometer übrig, also nicht einmal fünf Prozent des Kreisgebietes. Das sind die sogenannten Potentialflächen, auf denen theoretisch die Möglichkeit besteht, Vorranggebiete für Windkraft zu schaffen. Diese Flächen sind zumindest teilweise mit den bestehenden Windparks identisch.

Allerdings werden diese Potentialflächen wohl noch weiter reduziert, denn zu berücksichtigen ist auch, dass die Windparks unterein-ander Mindestabstände von vier bis fünf Kilometern einzuhalten haben. Außerdem dürfen die Flächen dieser Vorranggebiete nicht zu klein sein. Mindestens drei Windräder müssen dort Platz finden.

Mit Schaffung der Vorranggebiete will der Landkreis wie bisher per Festlegung im RROP verhindern, dass auf dem Kreisgebiet ein Windrad-Wildwuchs entsteht. Durch die Vorgabe, wo Windparks stehen dürfen, sind andere Standorte ausgeschlossen. Die alten, vom Gericht gekippten Vorranggebiete umfassten etwas 19 Quadratkilometer. Auf diese ungefähre Größenordnung wird es voraussichtlich auch jetzt wieder hinauslaufen.

• Eine endgültige Planung zu den Windkraft-Vorranggebieten soll der Politik Mitte Oktober vorgelegt werden.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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