Behördenirrsinn: Erst die Not, dann die Tat
![So möchte es das Gesetz: Erst muss ein Mensch auf dem Boden schlafen, bevor die Behörden tätig werden (dürfen)](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/01/27/3/236453_L.jpg?1560121029)
- So möchte es das Gesetz: Erst muss ein Mensch auf dem Boden schlafen, bevor die Behörden tätig werden (dürfen)
- hochgeladen von Mitja Schrader
mi. Buchholz. Bevor man nicht wirklich auf dem Erdboden schläft, braucht man auch keinen Antrag auf ein Bett zu stellen. Das sagte man beim Jobcenter in Buchholz jetzt einem Antragssteller, der, wissend, dass er es bald benötigt, frühzeitig den Antrag auf Kostenübernahme für die Beschaffung eines Bettes gestellt hatte.
Die Vorgeschichte: Martin und Nadine S. hatten vergangenes Jahr den Syrer Najim, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, bei sich auf eigene Kosten aufgenommen. Die Familie S. stellte Najim alles Notwendige zur Verfügung. Zu einem Problem kommt es, als die Familie über Weihnachten Besuch erwartet und deswegen ein Bett, dass sie Najim bisher geliehen hatte, selbst benötigt.
Da Najim mittlerweile als Flüchtling anerkannt ist und Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hat, stellt er deshalb, über einen Monat bevor er sein Bett „verlieren“ soll, beim Jobcenter in Buchholz einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Bett. Doch dort wird der Antrag abgelehnt. Begründung: Es bestehe kein Bedarf. Najim habe ja bisher irgendwo geschlafen, deswegen gehe das Amt davon aus, dass ein Bett zur Verfügung stehe.
Martin und Nadine S. schalten sich ein und erklären dem Jobcenter die Situation. Dass sie Najim bei sich auf eigene Kosten aufgenommen haben, dass ihm bisher ein Bett geliehen wurde, dass dieses aber bald gebraucht werde. Doch diese Argumente überzeugen die Sachbearbeiterin nicht. „Man teilte uns mit, es sei völlig unerheblich, ob das Bett eine Leihgabe sei. Fakt sei: Noch habe Najim ein Bett, deshalb bestehe kein Bedarf“, erklärt Martin S.. Statt abzuhelfen, argumentiert die Sachbearbeiterin, Familie S. könne ihr Eigentum ja jeder Zeit von Najim zurückfordern. Dann, so die Behördenfrau, liege auch ein neuer Sachverhalt vor und Najim könne erneut einen Antrag auf ein Bett stellen. Kurz: Das Jobcenter legte nahe, die Notlage künstlich vorzeitig herbeizuführen, um dann handeln zu können.
Die ganze Sache zieht sich tatsächlich so lange hin, bis das Bett benötigt wird. Der Bewilligungsbescheid kommt Wochen später: Für 75 Euro darf sich Najim ein Bett bei einem Sozialkaufhaus besorgen. Der Besuch ist schon längst wieder abgereist.
Musste Najim wegen nun etwa tatsächlich auf dem Boden schlafen? „Natürlich nicht“, sagt Familie S. „Denn anders als das Jobcenter sehen wir bei unseren Entscheidungen einen Menschen vor uns. Uns geht es auch nicht um das Bett an sich, sondern darum, wie hier ein Amt mit Bedürftigen umgeht und wie Bürger, die auf eigene Kosten und mit viel Engagement in der Flüchtlingshilfe tätig sind, vor den Kopf gestoßen werden.“
Beim Jobcenter erklärt Pressesprecherin Jenny Pinkohs zu dem Fall: „Leistungen der Grundsicherung können regelmäßig nur dann gewährt werden, wenn der notwendige Bedarf nicht anderweitig gesichert werden kann. Dass dies, bezogen auf ein Bett bei zukünftigen Gästen des Hauses, möglicherweise nicht mehr der Fall sein wird, kann bei einer Bewilligung nicht berücksichtigt werden. Die Bearbeitung erfasst stets nur die aktuelle Lebenslage und erstreckt sich folglich nicht auf zukünftige Ereignisse.“ Man könne nachvollziehen, dass Außenstehende den rechtlichen Rahmen einer solchen Entscheidung nicht verstehen, sie erfolge aber dennoch nach gesetzlichen Vorgaben.
KOMMENTAR
Hoffnungslos überfordert! So präsentierten sich Behörden auf dem Gipfel der Flüchlingskrise. Damals sprang die Zivilgesellschaft dem Staat bei. Privatleute nahmen Flüchtlinge auf, gaben Sprachunterricht, organisierten Kleiderkammern. Laut einer Studie engagierten sich zeitweise zehn Prozent aller Deutschen in der Flüchtlingshilfe, das ist mehr als in Sportvereinen. Würde man dieses Engagement in Geldwert umrechnen, die Summe wäre gigantisch. Natürlich darf das Jobcenter Familie S. nicht bevorzugen, nur weil sie einen Flüchtling betreut. Allerdings: Eine Behörde hat einen Ermessensspielraum, in anderen Jobcentern, das ist mir bekannt, wird die Notlage - wenn der Antrag glaubhaft ist - abucdderspitzengefühl somit das Engagement der Familie S. wertschätzen und dennoch dem Gesetz genügen können. Stattdessen gab es Dienst nach Vorschrift. Der Sachbearbeiterin kann man wohl keinen Vorwurf machen, ihren Vorgesetzten schon.
Mitja Schrader
Redakteur:Mitja Schrader |
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