Wenn die Bürokratie Mist macht: Lkw voll mit Hühnerkot darf nicht entsorgt werden
![Deutlich zu erkennen: Der Anhänger ist undicht, der Kot läuft heraus, er wurde mittlerweile abgestreut](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/07/18/0/263150_L.jpg?1564339085)
- Deutlich zu erkennen: Der Anhänger ist undicht, der Kot läuft heraus, er wurde mittlerweile abgestreut
- hochgeladen von Mitja Schrader
mi. Buchholz. Das ist bürokratischer Mist im wahrsten Wortsinn: Im Gewerbegebiet Trelder Berg in Buchholz steht seit fast einem Monat ein Lkw-Anhänger, aus dem eine übel riechende Brühe tropft. Der dreiachsige Auflieger ist mit Tonnen von Hühnerkot beladen, der für die ortsansässige Biogasanlage bestimmt war. Da der transportierenden Firma allerdings Transportdokumente fehlen, muss die stinkende Fracht nun bis auf Weiteres an Ort und Stelle bleiben.
Der Geruch ist schon aus einiger Entfernung deutlich wahrnehmbar. Rund um den Lkw stehen Reste einer braunen Flüssigkeit, auch an den Türen des Anhängers klebt die braun-graue Soße. Die Ursache ist wahrscheinlich, dass mittlerweile in der Biomasse bakterielle Zersetzungsprozesse stattfinden, die die Teile des Hühnerdungs verflüssigt haben. Diese Brühe läuft nun offenbar aus dem Anhänger heraus.
Mittlerweile hat die Stadt Buchholz den Bereich um den Anhänger abgestreut. Außerdem teilte Stadtsprecher Heinrich Helms mit, dass die Transportfirma bereits am 19. Juni dazu aufgefordert wurde, den Anhänger sofort zu entfernen. Allerdings seien der Stadt die Hände gebunden. Der Grund: Der Lkw wurde im Auftrag der zuständigen Prüfbehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stillgelegt Die Firma wiederum habe gegen die Stilllegung geklagt. Bis der Streit entschieden ist, sei die Stadt machtlos.
Warum der Anhänger nicht einfach entfernt wird, das liegt auch an einem niedersächsischen Sonderweg im Abfallrecht
Die Vorgeschichte: Der Hühnerdung stammt aus den Niederlanden. Er war bestimmt für die Biogasanlage im Gewerbegebiet Trelder Berg. Bestellt hatte ihn der Maschinenring Harburg im Auftrag der Biogasanlage bei einer Firma aus den Niederlanden. Bei einer zufälligen Verkehrskontrolle stellte die Polizei fest, dass der Anhänger nicht nur neun Tonnen überladen war, sondern dass die niederländische Firma, die das Material transportierte, es quasi illegal nach Niedersachsen eingeführt hatte.
Hintergrund: Bei dem Hühnerkot handelt es sich um sogenannte hygienisierte Gülle, d.h. die Exkremente wurden vor dem Transport entkeimt. Das Problem: Für die Einführung nach Niedersachsen bedarf es nach Landesrecht eines speziellen Prüfverfahrens, dem so genannten „Notifizierungsverfahren“. Das ist ein juristischer Sonderweg, den es so nur noch in Nordrhein-Westfalen gibt. Dazu erklärt ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums: „In Niedersachsen sind sowohl das Umwelt- als auch das Agrarministerium der Auffassung, dass verarbeiteter Hühnerkot als Bioabfall einzustufen ist.“ Diese Rechtsauffassung sei in einem aktuellen Schreiben seitens Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens an die niederländischen Behörden kürzlich noch einmal bestätigt worden.
Laut Jelko Djuren, Fachmann für Kontrollen und Düngerecht bei der zuständigen Landwirtschaftskammer in Oldenburg, sei das Verfahren im vorliegenden Fall durch die niederländische Firma dennoch nicht durchgeführt worden. Daher hätten die Behörden die Lieferung stillgelegt. Außerdem sei gegen die Firma ein Strafverfahren eingeleitet worden.
Jetzt ist die Situation allerdings verfahren, denn trotz der Klarstellungen aus Niedersachsen bezüglich der landesrechtlichen Abfallvorschriften vertritt man in den Niederlanden offenbar eine andere Rechtsauffassung. Wie Djuren mitteilte, hat jedenfalls die beanstandete Firma ihrerseits juristische Schritte eingeleitet und weigert sich gleichzeitig, der von der niedersächsischen Landwirtschaftskammer geforderten Rückführung des Hühnerdungs in die Niederlande nachzukommen. Dabei berufe sich das Unternehmen auf EU- Recht. Gleichzeitig verweigert der Maschinenring die Abnahme des Hühnerkots. „Wir haben geprüfte Ware bestellt, offenbar ist das bei dieser Lieferung nicht der Fall, wir nehmen nicht an, was wir nicht bestellt haben“, erklärt dazu Hans-Joachim Mencke vom Maschinenring.
Das Ergebnis: Bis das Wirrwarr zwischen niedersächsischen Abfallvorschriften und niederländischer EU-Rechts-Interpretation geklärt ist, befindet sich der Anhänger im bürokratischen Zuständigkeits-Nirvana. Er darf dort eigentlich nicht stehen, kann aber auch nicht entfernt werden bis das Verfahren abgeschlossen ist.
![Deutlich zu erkennen: Der Anhänger ist undicht, der Kot läuft heraus, er wurde mittlerweile abgestreut](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/07/18/0/263150_L.jpg?1564339085)
![Auch unter dem Hänger steht die stinkende Brühe Foto: mi](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/07/18/3/263153_L.jpg?1564339085)
![](https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2017/07/18/6/263156_L.jpg?1564339085)
Redakteur:Mitja Schrader |
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