Baumfällungen auf Privatgrundstück bleiben nicht ungesühnt
Kahlschlag mit Folgen

Von den Eichen sind nur noch die Stümpfe übrig | Foto: jab
  • Von den Eichen sind nur noch die Stümpfe übrig
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jab. Dollern. Eine Woche ist es her, dass in Nottensdorf 17 große Buchen gefällt werden mussten. Und schon wieder klafft eine Lücke, wo vor Kurzem noch hohe Eichen standen - diesmal in Dollern an der B73. Doch kein Pilz oder Wurzelrückgang war der Grund für die Abholzung. Auf einem Privatgrundstück wurden quasi über Nacht acht Bäume gefällt, die im Bebauungsplan aber als "erhaltenswert" festgehalten waren. Ein Fall, der auch die Gemeinde auf den Plan rief.

"Wir sind da dran", sagt Bauamtsleiter Roger Courtault auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Denn obwohl es in der Samtgemeinde Horneburg keine Baumschutzsatzung, wie beispielsweise in Stade gibt, ist das kein Freifahrtschein, um störende Bäume einfach zu fällen.

Bäume, die die Gemeinde als erhaltenswert betrachtet, werden in den B-Plänen vermerkt. Auch die Eichen an der B73 waren in den Plänen aus den 1990ern aufgeführt. Werden solche Bäume dann aber einfach gefällt, wird das Vergehen ordnungsrechtlich verfolgt. Zeigen sich die Verursacher einsichtig und stimmen einer Ersatzpflanzung zu, könne so etwas auf dem "kurzen Dienstweg" erledigt werden, so Courtault. Sollte das nicht der Fall sein, hat die Verwaltung die Möglichkeit, Bußgelder auszusprechen.

Trotz solcher Vorfälle gebe es in der Samtgemeinde keine Baumschutzsatzung - aus guten Gründen. "Man hat immer wieder überlegt, eine Satzung einzuführen, aber das ist mit einem hohen Aufwand verbunden", so Courtault. Außerdem habe man Sorgen, dass vor dem Inkrafttreten der Satzung noch schnell alle unliebsamen Bäume verschwinden. Die Verwaltung versuche schon jetzt auf Personen, die Bäume fällen möchten, mit Engelszungen einzureden, um möglichst viele Gehölze zu erhalten. Das funktioniere leider nicht immer.

Courtault appelliert daher an alle, die vor haben, einen störenden Ast oder gleich den ganzen Baum zu entfernen, sich vorher beim Bauamt zu informieren. Hier gibt es Antworten, ob ein Baum überhaupt bearbeitet werden darf (Stichwort B-Plan), und wenn ja, in welchem Ausmaß. Courtault: "Wir kämpfen um jeden Baum."

• Die Eigentümerin des Grundstücks war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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