Hat Karsten Funk seine Flucht nach England vorbereitet?

Sitzt in Untersuchungshaft: Karsten Funk (li.) mit seinem Anwalt Rainer Frank während der Verhandlung im Dezember 2017 | Foto: Archiv
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Ballon-Betrüger: Gericht sieht Fluchtgefahr für Karsten Funk / Verstoß gegen das Insolvenzverfahren.

(mum). Der Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme sitzt, wie berichtet, in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde in Untersuchungshaft. Wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, mitteilt, wird ihm ein besonders schweren Fall von Bankrott vorgeworfen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Funk habe versucht, erhebliche Vermögenswerte vor dem Insolvenzverwalter zu verstecken. Unter anderem habe er im Zeitraum von Dezember 2017 bis Ende August 2018 Tickets für Ballonfahrten im Wert von 155.000 Euro verkauft. Das Geld sei auf einem seiner Konten sichergestellt worden. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia erhebliche Vermögenswerte (u.a. Autos und Motorräder) im Wert von mindestens 100.000 Euro sichergestellt. Funk habe versucht, die Fahrzeuge vor dem Insolvenzverwalter zu verbergen.
Die Staatsanwaltschaft hielt die Untersuchungshaft für dringend erforderlich, weil Funk offensichtlich seine Flucht ins Ausland vorbereitet hat. Unter anderem soll er im Juli eine GmbH in England gegründet haben. "Dritten gegenüber hat Funk erzählt, er sehe seine berufliche Zukunft im Ausland", so Breas.

(mum). Karsten Funk, der Ballon-Betrüger aus Handeloh-Wörme, hat es offensichtlich nicht lassen können, weiterhin Menschen zu betrügen. Deshalb sitzt er jetzt im Gefängnis. Wie jetzt bekannt wurde, hat Funk zudem gegen das Insolvenzverfahren verstoßen. Er habe versucht, erhebliche Vermögenswerte zu verstecken. Unter anderem habe er im Zeitraum von Dezember 2017 bis Ende August 2018 Tickets für Ballonfahrten im Wert von 155.000 Euro verkauft. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anfang September im Zuge einer Razzia erhebliche Vermögenswerte im Wert von mindestens 100.000 Euro sichergestellt. Die Behörden beschlagnahmten unter anderem 52 Autos - darunter wertvolle Youngtimer, vor allem der Marken VW und Mercedes, sowie drei Motorräder, neun Anhänger, fünf Traktoren und zwei Unimogs. Insgesamt mehr als 70 Fahrzeuge. Hinzu kommen 28 Ballonhüllen und zwölf Ballonfahrkörbe. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Funk im Juni beim Versuch mit Passagieren abzuheben erwischt und den Ballon sichergestellt.
Laut Staatsanwaltschaft bestand Fluchtgefahr. Unter anderem soll Funk im Juli eine GmbH in England gegründet haben. "Dritten gegenüber hat Funk erzählt, er sehe seine berufliche Zukunft im Ausland", so Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft.
Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Tostedt Funk im Dezember zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wurde aber jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes untersagt. Da die Richterin nun Hinweise darauf hat, dass Funk sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hat, widerrief sie die Bewährung. Funk kann gegen den Widerruf Beschwerde einlegen.
In dem Dezember-Prozess wurde Funk unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war Funk bewusst, dass er die Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können.

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Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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