War es das jetzt mit Famila?

Bürgermeister Udo Heitmann (li.) und Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper (re.) führen Richter Sören Claus (Mitte) durch Jesteburg
4Bilder
  • Bürgermeister Udo Heitmann (li.) und Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper (re.) führen Richter Sören Claus (Mitte) durch Jesteburg
  • hochgeladen von Sascha Mummenhoff

Jesteburg: Oberverwaltungsgericht kassiert B-Plan nach Ortsbegehung.

mum. Jesteburg. Knapp drei Monate vor der Kommunalwahl ist das ein herber Rückschlag für die Jesteburger Politik und Verwaltung! Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag den „Famila“-Bebauungsplan für unwirksam erklärt und damit endgültig kassiert.
Am Montag hatte sich der vorsitzende Richter Sören Claus selbst ein Bild von der Situation in Jesteburg gemacht. Gemeinsam mit Vertretern beider Gemeinden - unter anderen Bürgermeister Udo Heitmann und Hanstedts Verwaltungschef Olaf Muus - war er vom ehemaligen Festhallen-Grundstück bis zur Ortsmitte gegangen. War dieser Spaziergang ausschlaggebend? Laut Jesteburgs Samtgemeinde-Bürgermeister Hans-Heinrich Höper bestätigte das Gericht die „Nichteinhaltung des Integrationsgebots“. Bereits in der Begründung zur Bestätigung des Eilantrags hatte das Gericht auf die Verletzung des Integrationsgebots hingewiesen. Demnach verstoße der Bebauungsplan gegen das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). Nach diesem Planansatz sind neue Einzelhandelsgroßprojekte, deren Kernsortimente innenstadtrelevant sind, nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen zulässig.
Jesteburg setzt jetzt auf ein so genanntes „Zielabweichungsverfahren“. In diesem muss die Ortschaft dem Land Niedersachsen begründen, warum es sich bei der „Famila“-Ansiedlung um eine besondere Situation handelt. „Bei uns gibt es keine andere Fläche, auf der die Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäfts möglich ist“, so Höper. Auch das angedachte Areal am Sandbarg komme nicht in Frage, da es ebenfalls zu weit vom Ortszentrum entfernt liege. Höper hofft, dass eine Entscheidung in einem dreiviertel Jahr vorliegt.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, den B-Plan für das ehemalige Festhallen-Grundstück in Jesteburg für unwirksam zu erklären, sorgt in Hanstedt für Erleichterung. „Wir fühlen uns in unserer Kritik bestätigt“, sagt Verwaltungschef Olaf Muus. Richter Sören Claus habe zwar deutlich gemacht, dass er nicht in allen Punkten den Hanstedtern folgt, jedoch sei dies auch nicht notwendig gewesen. Denn in einem sehr wesentlichen Punkt - dem Integrationsgebot - habe Jesteburg deutlich daneben gelegen. „Der Richter hat ausgeführt, dass ein Famila-Markt am Ortsrand dem eigentlichen Ort schaden würde, statt ihn zu stärken, weil Kunden aus dem Kernort abgezogen werden“, so Muus. Claus habe unter anderem darauf hingewiesen, dass Famila-Kunden gar keinen Anreiz hätten, in den Ort zu fahren. Dieser sei vom Einkaufsstandort aus gar nicht zu erkennen.
Wie geht es jetzt weiter? Die Jesteburger müssen nun entscheiden, ob sie den Weg über das „Zielabweichungsverfahren“ gehen. Experten dämpfen die Hoffnung: Dieser Schritt sei deutlich komplizierter, als einen neuen B-Plan aufzustellen. Immerhin müsse eine Begründung gefunden werden, warum geltendes Recht außer Kraft gesetzt werden soll. Schon jetzt sind einige zehntausende Euro verbrannt.

Lesen Sie auch:
Das Ende aller Freundschaft!

Jesteburg: War es das mit Famila? - Oberverwaltungsgericht bestätigt Hanstedter Klage gegen Supermarkt-Pläne

Kippt Edeka die Famila-Pläne in Jesteburg? - Architekt plant Nahversorgungszentrum

„Ich möchte hier einen Markt eröffnen“

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.