Vodafone verklagt das Bundeskartellamt
"Glasfaser Nordwest" soll ausgebremst werden

Der Glasfaserausbau von "Glasfaser Nordwest" schreitet gut voran | Foto: bim
  • Der Glasfaserausbau von "Glasfaser Nordwest" schreitet gut voran
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(bim). Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2020 grünes Licht gegeben für das Jointventure "Glasfaser Nordwest", mit dem die Deutsche Telekom und der Regionalanbieter EWE den gemeinsamen Glasfaserausbau in 13 Pilotregionen beschleunigen wollen, u.a. in Stade und Tostedt. Diese Freigabe zur Firmengründung hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf nun aufgehoben und damit einer Beschwerde des Wettbewerbers Vodafone stattgegeben. Vodafone hatte offiziell geklagt aus Sorge, dass die Glasfaser Nordwest den Wettbewerb zu sehr behindere. Dabei hatte "Glasfaser Nordwest" immer klargestellt, dass die neue Infrastruktur später dem gesamten Telekommunikationsmarkt "diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt" werde.
"Offensichtlich versucht mit Vodafone ein Wettbewerber, den Glasfaserausbau anderer zu bremsen. Übrigens jenes Vodafone, die selber nicht die Schippe in die Hand nimmt und den eigenen Glasfaserausbau kürzlich für beendet erklärt hat", so die Auffassung der Telekom.
Schnelles Internet für 1,5 Millionen
Haushalte und Unternehmen

Ziel von „Glasfaser Nordwest“ ist es, bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte mit schnellem Internet versorgen. Dafür investieren beide Unternehmen gemeinsam bis zu zwei Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die bisherige Ausbaubilanz: In mehr als 20 Gebieten könnten Kunden bereits Glasfaseranbindungen bis ins Haus (Fibre to the Home/FTTH) nutzen. Über 100.000 Haushalte und Unternehmensstandorte seien aktuell in der Vorvermarktung.
Bundeskartellamt kann
Rechtsmittel einlegen

• Gegen den OLG-Spruch vom Mittwoch kann das Bundeskartellamt Rechtsmittel einlegen. "'Glasfaser Nordwest' existiert also weiterhin und baut davon unbenommen aus", teilt das Unternehmen mit.
Den Gang zur nächsthöheren Instanz, dem Bundesgerichtshof, hat das OLG nicht erlaubt, sodass EWE und Telekom eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen müssten.
Sollte es bei dem Beschluss bleiben, hätte das Kartellamt nun einige Monate Zeit, die Fusion zwischen Telekom und EWE neu zu bewerten. Denkbar ist, dass die Wettbewerbshüter strengere Auflagen verlangen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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