Landkreis Stade gibt Entwarnung
Geflügelpest-Sperrzone in Nordkehdingen aufgehoben

Der Landkreis Stade gibt Entwarnung bei der Geflügelpest: Die Sperrzone in Nordkehdingen wurde aufgehoben | Foto: Adobe Stock/korhan oztunc
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Der Landkreis Stade gibt Entwarnung bei der Geflügelpest. Die Sperrzone in Nordkehdingen wurde aufgehoben. Die Schutzzone war Mitte Dezember eingerichtet worden, weil in einem Betrieb die Geflügelpest (Aviäre Influenza – Vogelgrippe) nachgewiesen wurde. Dafür bereitet jetzt die nächste Tierseuche den Verantwortlichen im Kreis-Veterinäramt Sorgen: Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg gibt es weitere Verdachtsfälle.

Daher rät das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz weiterhin zu erhöhter Vorsicht. Für die MKS sind nicht nur Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Alpakas, sondern auch wildlebende Klauentiere (insbesondere Wildschweine, sowie Reh-, Dam- und Rotwild) empfänglich. Das MKS-Virus wird über den direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch über tierische Sekrete und Exkrete (Blut, Speichel, Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, Ausatmungsluft, Milch) übertragen. Menschen, die mit einem infizierten Tier in Berührung gekommen sind, können ebenso zur Verschleppung beitragen wie andere Tiere oder Fahrzeuge, Gerätschaften und Kleidungsstücke.

Maul- und Klauenseuche: Landkreis Stade gibt Warnung heraus

Das Virus ist sehr resistent und kann in Böden oder Textilien mehrere Monate überleben. Die Seuche führt bei infizierten Tieren zu hochgradigen Schmerzen und Leiden. Zudem hat die Bundesrepublik Deutschland den Status „MKS-frei“ verloren, was durch den eingeschränkten Export - vorwiegend von Fleisch, Milch und Erzeugnissen daraus - bereits jetzt hohe wirtschaftliche Verluste verursacht. Für den Menschen ist das Virus wiederum nicht gefährlich.

„Eine Einschleppung hochansteckender Tierseuchen kann zum Beispiel durch Reisende und mitgebrachte Nahrungsmittel erfolgen“, sagt Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz. „Speisereste gehören nicht in die Natur, da sie mit dem MKS-Virus kontaminiert sein können, sondern sie müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.“ Das sei auch zur Eindämmung anderer Viruserkrankungen wie der Afrikanischen Schweinepest sehr wichtig. Hier sei das disziplinierte Verhalten jedes und jeder Einzelnen gefragt. Tiere sollten zudem nicht mit Speise- oder Schlachtabfällen gefüttert werden, Tierhaltungen nicht ungefragt betreten werden. 

Vogelgrippe-Ausbruch im Landkreis Stade

Die Situation in Nordkehdingen ist wiederum gänzlich anders: Rund einen Monat lang galt dort eine Zehn-Kilometer-Sperrzone um einen Geflügelbetrieb, in dem die sogenannte Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Die daraufhin erlassene Allgemeinverfügung konnte nunmehr aufgehoben werden. Damit gibt es in diesem Bereich auch keine angeordnete Stallpflicht für Geflügel mehr. Unverändert wird jedoch dringend empfohlen, Geflügel im gesamten Kreisgebiet wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr mit dem Geflügelpest-Virus im Stall zu halten.