Hammah
Warum denn nicht gleich so?

Nachdem sich das WOCHENBLATT einmischt, verschickt "S.P. Helicopter-Service" dieses Schreiben
  • Nachdem sich das WOCHENBLATT einmischt, verschickt "S.P. Helicopter-Service" dieses Schreiben
  • hochgeladen von Björn Carstens

bc. Hammah. Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass man bei Haustürgeschäften äußerst vorsichtig sein sollte und sich nicht überrumpeln lassen darf. Denn andernfalls ist hinterher der Katzenjammer groß. Fast 400 Euro sollte eine Frau für ein Luftbild ihres Hauses zahlen. Die beauftragte Firma ließ nicht locker. Erst als sich das WOCHENBLATT einmischt, rückt das Unternehmen von seiner Forderung ab und akzeptiert einen Widerruf. Was war passiert?
Ein Vertreter der Firma „S.P.Helicopter-Service“ klingelte in der vergangenen Woche am Haus einer Frau aus Hammah im Landkreis Stade. Er zeigte kleine Beispielbilder von Luftaufnahmen. Sie ließ sich überzeugen, das Bild sollte ein Weihnachtsgeschenk für den Gatten sein. Als der jedoch abends von dem Geschäft Wind bekam, fiel er aus allen Wolken.
380 Euro sollte das gerahmte, 40 mal 50 Zentimeter große Foto des Hauses aus der Vogelperspektive kosten. Ein Wucher, wie er fand. Laut Vertrag sollte ein Widerruf jedoch nicht möglich sein. Trotzdem faxte er tags darauf ein Widerspruchsschreiben an die Firma im rheinland-pfälzischen Dattenberg. Die Antwort folgte in dieser Woche.
„Entgegen Ihrer Annahme steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung (...), wonach bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kein Widerrufsrecht besteht“, heißt es in dem Brief.
Das Landgericht Potsdam sieht das anders. Nach einem Urteil aus dem vergangenen Jahr muss die Firma „S.P.“ den Verbrauchern bei Haustürgeschäften über die Anfertigung eines Luftbildabzuges ein Widerrufsrecht einräumen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte Klage eingereicht.
Das Landgericht untersagte dem Unternehmen, das Widerrufsrecht auszuschließen, sofern die Luftbilder bereits ohne Auftrag des betreffenden Kunden hergestellt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg läuft noch eine Berufungsverfahren.
Der Ausgang des Prozesses kann dem Ehepaar aus Hammah aber egal sein. Nachdem das WOCHENBLATT „S.P.Helicopter-Service“ mit dem Fall konfrontierte, präsentierte ein Mitarbeiter der Redaktion umgehend ein Schreiben. Darin steht: „Wir werden den Widerruf akzeptieren und die Bestellung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stornieren.“ Die Frage muss erlaubt sein: Warum denn nicht gleich so?
Bleibt zu hoffen, dass das Unternehmen unverzügliche Widerrufe auch in Zukunft akzeptiert - nicht nur nach öffentlichem Druck.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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