Gemeindeumlage steht fest
Windpark zahlt an Kommunen in Oldendorf
Mitte September trafen sich im Bürgerhaus Oldendorf Vertreter von den sechs Anliegergemeinden des Windparks Oldendorf-Kuhla mit dem Betreiber wpd. Dabei wurden Verträge zur Ausschüttung einer jährlichen Gemeindeumlage durch die Windparkgesellschaft unterzeichnet.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht in seiner jüngsten Überarbeitung vor, dass Betreiber von Windparks 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunden an die Gemeinden weitergeben können. Der Bremer Betreiber wpd hatte sich daraufhin entschieden, für alle seine künftigen, aber auch für seine Bestands-Windparks diese freiwillige Abgabe zur Akzeptanzerhöhung und Steigerung der lokalen Wertschöpfung zu zahlen. Mit der Zeichnung der Verträge werden nun bereits rückwirkend vom 1. Januar 2023 an etwa 100.000 Euro jährlich an die sechs Anliegergemeinden zusammen ausgeschüttet. Dabei erhalten die Gemeinden entsprechend der Flächen, die im Umkreis von 2,5 Kilometern um jede Windenergieanlage zum Gemeindegebiet gehören, einen Ausschüttungsanteil.
Für die Gemeinden ist dabei erfreulich: Sie dürfen über diese Beträge abgabenfrei verfügen. Die Gemeindevertreter zeigten sich entsprechend zufrieden über diese zusätzliche Einnahmequelle. So dankte Oldendorfs Bürgermeister Johann Schlichtmann als Gastgeber des Treffens der wpd für die Ausschüttung der Gemeindeumlage und für die langjährige gute gemeinsame Arbeit. Bürgermeister Bernd Reimers aus Himmelpforten sprach von einer „Zusammenarbeit auf Augenhöhe“. Der wpd-Vertreter Ekkehard Darge gab diesen Dank zurück: „Wir sind in der zehnjährigen Projektierungszeit einen langen gemeinsamen Weg gegangen. Zahlreiche Themen und Anliegen wurden dabei bearbeitet. Die dazu gefundenen Lösungen und Zusagen sind auch zuletzt mit der heutigen Vertragszeichnung umgesetzt worden.“ Dazu zählen neben der Gemeindeumlage die Umsetzung von Bürgerbeteiligung, die Realisierung einer bedarfsgerechten Nachtabschaltung der Rotlichtbefeuerung und auch die Ausschüttung von jährlich 40.000 Euro von Seiten der Landeigentümergemeinschaft für gemeinnützige Zwecke vor Ort. Inwieweit weitere Windenergieanlagen geplant werden können, liegt zzt. in der Hand des Landkreises.
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