FDP Rosengarten will Baumschutzsatzung abschaffen

Die Baumschutzsatzung soll „grüne Riesen“ in Rosengarten vor der Fällung bewahren | Foto: archiv
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mi. Rosengarten. In der Gemeinde Rosengarten gibt es seit 1999 eine Baumschutzsatzung, die Bäume auch auf Privatgrundstücken vor der Fällung schützen soll. Geht es nach der FDP, sollte die Satzung besser heute als morgen abgeschafft werden. Die Satzung beruhe auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage und schade den Bäumen, die sie eigentlich schützen solle, argumentieren die Liberal-Demokraten in einer Pressemitteilung.
„Die Gemeinde Rosengarten entmündigt durch die Satzung Bürger, die in ihren Gärten große und breite Bäume wachsen lassen, aber selbst entscheiden wollen, was damit passiert“, erklärt FDP-Vorsitzender Joachim Becker. Der Liberal-Demokrat fragt, ob es richtig sein kann, dass Hausbesitzer, die einen Baum fällen müssen, weil sie nicht mehr die Kraft zu dessen Pflege aufbringen können, oder der teuren Versicherungspflicht nicht nachkommen wollen, dafür bestraft werden. Die Satzung bevorzuge diejenigen, die erst gar keine Bäume pflanzten. Damit richte sie beim Thema Baumschutz mehr Schaden an als sie verhindere.
Weiter bemängelt die FDP, dass eine in der Satzung festgeschriebene „Erfolgskontrolle“ in Rosengarten bis jetzt nicht stattgefunden habe.
Nachbarkommunen wie Jesteburg, Hollenstedt, Hanstedt und Salzhausen kämen gut ohne Baumschutzsatzung aus. Außerdem ließen sich Bäume auch anders unter besonderen Schutz stellen. Zum Beispiel durch Festsetzungen in Bebauungsplänen. Zum Schluss bezweifeln die Liberal-Demokraten die formal-rechtliche Gültigkeit der Rosengartener Satzung. Dazu Joachim Becker: „Die Grundlage dieser Satzung ist die 2010 aufgehobene Niedersächsische Gemeindeordnung“.

Die Baumschutzsatzung soll „grüne Riesen“ in Rosengarten vor der Fällung bewahren | Foto: archiv
FDP Vorsitzender Joachim Becker | Foto: archiv
Redakteur:

Mitja Schrader

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