WOCHENBLATT-Schwerpunkt: Verhindert Asylrecht Integration und befördert Schwarzarbeit?
(mi). Mit ihrer Ankündigung am Rande ihres Italienbesuchs, Deutschland werde seine Abschiebepraxis verschärfen, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Flüchtlingsfrage wieder auf das mediale Tapet gebracht. Direkt damit im Zusammenhang steht allerdings oft die Frage nach dem Aufenthaltsstatus und damit auch der Arbeitserlaubnis.
Politik und Wirtschaft werden nicht müde zu betonen, wie wichtig Arbeit für die Integration sei. Auf Tagungen, in Büchern und mit groß angelegten Werbekampagnen wird Arbeit zum Integrationsmotor schlechthin hochstilisiert. Kritiker, wie zum Beispiel der niedersächsische Flüchtlingsrat, nennen andere Realitäten: Demnach werden gerade beim Thema Arbeit Integrationsbemühungen häufig durch die geltenden Gesetze konterkariert.
Für die Region dokumentieren das zwei aktuelle Fälle: In Neu Wulmstorf ermittelt die Polizei gegen den ehemaligen Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft. Der Mann soll Flüchtlinge in Schwarzarbeit vermittelt und dafür Geld kassiert haben. Möglich wird solch Missbrauch auch, weil Flüchtlinge im schlimmsten Fall bis zu zwei Jahre warten, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist und sie legal Arbeit annehmen dürfen. Doch selbst wenn der Arbeitsvertrag legal ist, gibt es keine Garantie, dass ein - auch über seine Beschäftigung - gut integrierter Asylbewerber nicht doch abgeschoben werden kann. Dieses Schicksal droht jetzt Marenglen Pisha (24). Der Albaner ist beim Buchholzer Tierheim fest angestellt, durch eine Gesetzesänderung droht ihm die Abschiebung nach Albanien.
Warum Marenglen Pisha nicht in Deutschland bleiben darf
Was so viele Flüchtlinge in die Schwarzarbeit treibt
Redakteur:Mitja Schrader |
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