Wild schützen - Hunde anleinen
Brut- und Setzzeit in Seevetal

- Wald und Felder scheinen im Frühling besonders gut zu riechen. Hunde sind aufgeregt und hören hier und da eventuell nicht so gut, wie sie es sonst tun. In der Brut- und Setzzeit sind Hunde - unabhängig davon, ob sie abrufbar sind oder nicht, ob sie groß oder klein sind - an der Leine zu führen.
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Wenn im Frühjahr und Frühsommer viele Wildtiere Nachwuchs bekommen, heißt es: Vierbeiner bitte anleinen.
Die Brut- und Setzzeit gilt in Niedersachsen von Dienstag, 1. April bis Dienstag, 15. Juli. In besonderen Schutzgebieten müssen Hunde sogar ganzjährig an die Leine.
Ohne Zweifel wäre es schöner, unsere geliebten Vierbeiner im Frühling nach Herzenslust frei laufen zu lassen. Aber Wildtiere brauchen Rückzugsorte, in denen sie ihre Jungen aufziehen können. Diese Rückzugsorte werden immer seltener. Wo sie noch vorhanden sind, sollen sie während der Brut- und Setzzeit besonders geschützt werden. Wer seinen Hund anleint, hält sich also nicht nur an die Regeln, sondern leistet aktiven Naturschutz.
Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit
Im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sind Pflichten zum Schutz vor Schäden festgelegt:
Laut § 33 NWaldLG ist in der freien Landschaft jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden. Von dieser Vorschrift gibt es nur wenige Ausnahmen.
Anleinpflicht in besonderen Schutzgebieten (ganzjährig)
Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutz benötigen, können nach den Vorgaben des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zu Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. Für viele dieser Schutzgebiete wurde eine ganzjährige Leinenpflicht in die jeweilige Schutzgebietsverordnung aufgenommen.
In Seevetal betrifft dies folgende Landschaftsschutzgebiete:
- Höpen (WL 014)
- Mascher Moor (WL 020)
- Buchwedel und Umgebung (WL 023)
- Klecker Wald und Umgebung (WL 018)
Zudem gilt die Leinenpflicht in allen Naturschutzgebieten im Gemeindegebiet:
- Untere Seeveniederung und Over Plack (Lü 208)
- Ohlen Kuhlen (Lü 144)
- Seeve (Lü 356)
- Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze (Lü 370)
Auch an den Badegewässern in Seevetal müssen Hunde ganzjährig an der Leine geführt werden:
- Pulvermühlenteich
- See im Großen Moor
- See im Mascher Moor
- Am Badeteich in Ramelsloh besteht zudem ein generelles Hundeverbot.
Landschaftsschutzgebiet „Tötenser Sunder“
Die Gemeinde Seevetal hat auf Grundlage des NWaldLG für den in Seevetal gelegenen Teil des Landschaftsschutzgebiets „Tötenser Sunder“ eine ganzjährige Anleinpflicht verhängt.
Ebenso hat die Gemeinde Rosengarten für den in ihrem Gemeindegebiet liegenden Teil des Landschaftsschutzgebiets eine entsprechende Regelung erlassen.
Das bedeutet, dass im gesamten Landschaftsschutzgebiet „Tötenser Sunder“ Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind.
Hinweis: Die betroffenen Gebiete sind auf der beigefügten Karte farblich markiert.
Weitere Informationen
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Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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