Seevetal plant Baumschutzsatzung
Fällen nur noch mit Genehmigung
Die Gemeinde Seevetal plant eine Baumschutzsatzung. Obwohl Bäume teilweise auch jetzt schon geschützt sind, sind viele Bürger verunsichert, was erlaubt ist. Mit der Baumschutzsatzung soll nun Klarheit geschaffen werden.
Der Anlass: Weil Seevetal bisher - wie viele andere Gemeinden - keine Baumschutzsatzung hatte, durften die meisten Bäume ohne Genehmigung gefällt werden. Nahezu unbemerkt von der Bevölkerung hat der niedersächsische Landtag 2021 aber eine Änderung des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz" beschlossen. Darin steht, dass das Bundesnaturschutzgesetz (hier Paragraf 17, Absatz drei) unmittelbar auch in den Gemeinden, also ebenfalls in Seevetal, angewendet werden muss.
Die Folge: Es muss erst eine Genehmigung erteilt werden, bevor die Axt angesetzt werden darf. Doch kaum jemand weiß das. "In der Praxis führte die aktuelle Regelung zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung über die Zuständigkeit, wo Anträge für Fällgenehmigungen zu stellen sind, und wie diese gehandhabt werden", teilte Andreas Schmidt, Pressesprecher der Gemeinde, mit.
Mit einer Baumschutzsatzung soll jetzt klargestellt werden, welche Bäume geschützt sind, welche Ausnahmen es gibt, und wie das Antragsverfahren bei der Gemeinde läuft. Ausdrückliches Ziel ist es, für die norddeutsche Landschaft typische Großbäume in der Gemeinde zu erhalten. So soll der Naturhaushalt leistungsfähig bleiben, Vögel, Insekten und Fledermäuse geschützt werden. Darüber hinaus erhofft man sich, dass die Bäume weiterhin das Kleinklima verbessern, indem sie Schatten werfen, Wasser verdunsten, Kohlenstoffdioxid binden sowie Sauerstoff abgeben.
Die Satzung soll im gesamten Gemeindegebiet Seevetal gelten, ausdrücklich innerhalb und auch außerhalb von Ortschaften, aber nicht im Wald und in Naturschutzgebieten, wo es schon andere Vorschriften gibt, sowie nicht in Baumschulen und Kleingärten.
Welche Bäume sollen geschützt werden? Alle Bäume mit einem Stammumfang von einem Meter oder mehr, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden dürfen nicht mehr ohne Weiteres gefällt werden, weil sie in dieser Größe "ortsbildprägend" seien. Will man einen solchen Baum fällen, ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Bei mehrstämmig wachsenden Bäumen reicht schon ein Umfang des stärksten Stammes von 80 Zentimetern oder ein Gesamtumfang aller Stämme von 1,50 Metern, um unter den Schutz der Satzung zu fallen.
Die Satzung soll aber nicht für Nadelgehölze gelten. Der Grund: Besonders Fichten seien durch die Trockenheit der letzten Jahre enorm geschwächt, stark geschädigt oder abgestorben. Bürger sollen diese Bäume weiter unkompliziert auf ihren Hausgrundstücken fällen dürfen, bevor sie eine Gefahr darstellten.
Achtung, Ausnahmen: Für große Lärchen, Waldkiefern, Douglasien und Eiben braucht man eine Fällgenehmigung. Das betrifft vor allem ehemalige Wochenendhausgebieten in Wäldern, aus denen Seevetaler Orte entstanden sind, zum Beispiel Maschen-Heide. Die Waldkiefer sei hier landschaftstypisch. Lärche und Douglasie könnten durch ihre Pfahlwurzeln eher in wasserführende Bodenschichten gelangen und so das Ortsbild - auch in Zeiten des Klimawandels - mit ihrem charakteristischen Aussehen weiter prägen. Eiben seien eine in der freien Landschaft bedrohte Art und deshalb ohnehin schützenswert.
Auch freiwachsende Hecken außerhalb von Ortschaften ab einer Höhe von 1,50 Metern sollen unter Schutz gestellt werden. Sie seien wichtig für die Gliederung und Belebung der Kulturlandschaft, böten wichtigen Lebensraum für Tiere und vernetzten Lebensräume miteinander.
In der Satzung ist auch geregelt, wie hoch Geldbußen bei Verstößen ausfallen: Wer sich nicht an die Satzung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro bezahlen.
Am Donnerstag, 8. Juni, wird sich ab 17 Uhr (Hittfelder Rathaus, Kirchstraße 11, Sitzungssaal I) der Seevetaler Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz mit der Baumschutzsatzung befassen. Gleichzeitig soll das Budget für Baumpflegemaßnahmen der Gemeinde von 7.000 auf mindestens 30.000 Euro pro Jahr erhöht werden. Die abschließende Beratung ist für die nächste Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 28. Juni (18 Uhr, Burg Seevetal, Am Göhlenbach 11), vorgesehen.
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