Impressum
Wahlplakate in Seevetal: Großer Ärger mit dem Kleingedruckten
(ts). Ein Schilderwald ist entstanden: Der Wahlkampf zur Kommunalwahl in Niedersachsen und zur Bundestagswahl hat die heiße Phase erreicht. Die Parteien und Wählergemeinschaften plakatieren um die Wette. Das Aufhängen von Wahlplakaten und ihre rechtlich korrekte Gestaltung sind eine Wissenschaft für sich.
Das haben die CDU und die Grünen in Seevetal bemerkt: Die beiden Ortsverbände haben jetzt jeweils mögliche rechtliche Probleme mit ihrer Plakatkampagne unkonventionell beseitigt: Auf einigen Wahlplakaten fehlte der formell korrekte Hinweis auf den Urheber. Deshalb klebten Wahlhelfer ihn auf Etiketten nachträglich auf.
300 Wahlplakate auf dem Gebiet der Gemeinde Seevetal haben Wahlhelfer der CDU mit dem Aufkleben des Impressums nachträglich "geheilt". Für die Gestaltung der Wahlplakate im Kommunalwahlkampf sind die Ortverbände zuständig. Laut einer Bekanntmachung der niedersächsischen Landeswahlleiterin vom 25. August 2017 unterliegt Wahlwerbung in Niedersachsen der presserechtlichen Impressumspflicht. Demnach müssen auch Wahlplakate Name und Anschrift des Urhebers nennen. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. "Offenbar ist die Mitteilung nicht in die Ortsverbände durchgedrungen", sagt die Seevetaler CDU-Vorsitzende Sybille Kahnenbley.
Die erste Charge Plakate ihrer Kommunalwahlkampf-Kampagne hatten auch die Grünen in Seevetal noch nicht mit einem vollständigen Impressum versehen. "Ein Mitglied unseres Ortsverbandes, das sich gut im Recht auskennt, hat uns darauf aufmerksam gemacht", sagt der Vorsitzende Rainer Weseloh. Wahlhelfer in den einzelnen Ortsteilen klebten daraufhin Etiketten auf die Plakate.
Auf den Wahlplakaten der CDU zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern fehlt das Impressum auch, berichtet in dieser Woche der NDR.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist im Jahr 2017 zu keinem Ergebnis gekommen, ob bei Wahlplakaten tatsächlich die Impressumsregelungen der Landespressegesetze zu Anwendung kommen. Diese Frage hätten Rechtswissenschaftler noch nicht erörtert, Gerichte hätten noch keine Urteile gefällt, hieß es damals in einem Sachstandsbericht.
Regeln für das Aufhängen von Wahlplakaten
Das Aufhängen von Wahlplakaten unterliegt Regeln, die das jeweilige Bundesland trifft. Die Rahmenbedingungen sind in ganz Deutschland gleich. Das müssen die Parteien beachten:
Schulgebäude, Gerichtsgebäude und Rathäuser müssen frei von Wahlwerbung bleiben
Am Wahltag darf im Umkreis von 300 Metern um Wahllokale nicht plakatiert werden
Autofahrer müssen freie Sicht auf Verkehrsschilder, Straßenschilder und Ampeln haben. So ist das Plakatieren an einem Masten unterhalb des Stopp-Schildes verboten. Aus diesem Grund hängen Wahlplakate auch oft in 2,50 Meter Höhe oder noch höher.
Wahlplakate sollen nicht an Bundes- und Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften hängen
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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