Corona-Hilfen abgezockt
Angeklagte zeigen sich am Stader Landgericht geständig

jab. Stade. Die 6. Große Strafkammer setzte am Mittwoch am Landgericht Stade die Verhandlung wegen Subventionsbetrugs gegen zwei 40- und 51-Jährige fort. Den beiden Angeklagten drohen Haftstrafen von einem Jahr bzw. vier Jahren. Das endgültige Strafmaß legt die Kammer im weiteren Verlauf des Prozesses fest.

Zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hat es ein Verständigungsgespräch gegeben, in dem bereits eine Ober- und Untergrenze der Strafe festgelegt wurde. Die beiden Angeklagten waren geständig. Der 40-jährige Hauptangeklagte und sein 51-jähriger mutmaßlicher Komplize sollen sich im Frühjahr 2020 Gelder der Corona-Soforthilfen erschlichen haben. Sieben Fälle werden ihnen vorgeworfen. Von Banken aus drei Bundesländern soll der Hauptangeklagte auf diese Weise insgesamt rund 50.000 Euro erbeutet haben.
Der mutmaßliche Haupttäter soll die Anträge ausgefüllt haben und strich das Geld ein. Der Mitangeklagte, der mehrfach vorbestraft ist, soll dafür seine Daten zur Verfügung gestellt und dafür bereits 1.500 Euro durch den Hauptangeklagten erhalten haben.

Der Antrag der Verteidigung, ein Gutachten zur verminderten Schuldfähigkeit zu erstellen, wurde nicht angenommen. Die Richterin sah bisher keinen Anlass dafür.

Auf den Haupttäter kommen rund vier Jahre Haft zu. Für die Justiz ist er kein Unbekannter. Insgesamt saß er bereits 13 Jahre im Gefängnis. Bis kurz vor der mutmaßlichen Tat verbüßte er eine vierjährige Haftstrafe. Dem mutmaßlichen Komplizen, der ebenfalls vorbestraft ist, droht rund ein Jahr Haft.

Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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