Messerverbot
Polizei kontrolliert Weihnachtsmärkte im Landkreis Stade
Mit der Ergänzung des Paragrafen 42 des Waffengesetzes gilt das Verbot des Führens von Messern und Waffen nun auch für Weihnachtsmärkte. Die Polizei im Landkreis Stade wird in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen durchführen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen.
Verbotszonen in Stade und Buxtehude
In der Hansestadt Stade hat die Stadt die Verbotszone definiert. Diese umfasst zentrale Bereiche wie die Holzstraße, den Pferdemarkt inklusive Platz vor dem Zeughaus, Goos, Hökerstraße, Bürgermeister-Dabelow-Platz, Fischmarkt und Wasser West. In Buxtehude wird die Verbotszone durch entsprechende Schilder markiert.
Innerhalb dieser Zonen dürfen keine Messer mitgeführt werden – unabhängig davon, ob es sich um Waffen oder alltägliche Gebrauchsmesser wie Taschenmesser oder Cutter handelt. Ausgenommen sind lediglich beruflich notwendige Messer für bestimmte Berufsgruppen.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen: Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Werden dabei verbotene Gegenstände mitgeführt, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Polizei kündigt Kontrollen an
Die Polizei Stade wird sowohl in Uniform als auch in Zivil auf den Weihnachtsmärkten in Stade, Buxtehude und weiteren Kommunen im Landkreis unterwegs sein, um verdächtige Personen anzuhalten, zu befragen und bei Bedarf zu durchsuchen.
„Wir nehmen die Einhaltung des Messerverbots sehr ernst und werden regelmäßig Kontrollen durchführen", erklärt Polizeisprecher Rainer Bohmbach. "Ziel ist es, die Sicherheit für alle Besucher zu gewährleisten.“
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