Todesschütze ist verhandlungsfähig

Trotz seines hohen Alters und psychischer sowie körperlicher Beeinträchtigungen macht die Stader Strafkammer am Angeklagten den Prozess
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"Sittensen-Prozess": täglich maximal vier Stunden Sitzung / Morgens Valium für Angeklagten (80)

tp. Stade. Der wegen des Verdachts auf Totschlag angeklagte Rentner* (80) aus Sittensen ist verhandlungsfähig. Zu diesem Schluss kam die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stade am Mittwoch. Dabei stützt sich das Gericht einen auf ein Gutachten des Psychiaters Dr. Harald Schmidt.

Wie berichtet, hatte es in der vergangenen Woche Verzögerungen beim Auftakt des "Sittensen-Prozesses " geben. Auf der Anklagebank sitzt der als wohlhabend geltende Rentner aus Sittensen, der im Dezember 2010 von einer vierköpfigen Bande überfallen wurde und dabei einen einen jugendlichen (16) Räuber in den Rücken geschossen und getötet hat.

Seine Anwälte, die von Notwehr ausgehen, hatten angesichts des aus ihrer Warte schlechten körperlichen und seelischen Zustands ihres Mandanten die Aussetzung der Hauptverhandlung beantragt. Den Antrag wies die Kammer jetzt zurück.

Das Gericht beruft sich bei der Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1979, das das Interesse der Allgemeinheit an der Strafrechtspflege mit "Feststellung der Schuld und Vollstreckung der Strafe" in den Mittelpunkt stellt, wie der vorsitzende Richter Berend Appelkamp in Stade verlas. Demnach sei die Durchsetzung eines Prozesses oberstes Ziel. Hinnehmbar seien in der Hauptverhandlung psychische und physische Anspannungen, sofern Lebensgefahr und irreparable Gesundheitsschäden auszuschließen seien.

Nach Einschätzung des Gutachters beeinträchtigen die körperlichen Gebrechen des Angeklagten wie Knie-Arthrose, ein Prostata-Leiden, Bluthochdruck und eine seelische Belastungsstörung nach dem Raubüberfall nicht dessen Verhandlungsfähigkeit. Zum Prozessauftakt weinte der Angeklagte, der auf eine Gehhilfe angewiesen ist, im Gerichtssaal.

Der Prozess wird nun mit Einschränkungen fortgeführt: Die Dauer der Sitzungen darf vier Stunden pro Tag nicht überschreiten. Bei Bedarf sind kurze Unterbrechungen möglich. Morgens darf dem Angeklagten ein leichtes Beruhigungsmittel, etwa Diazepam (Valium), gereicht werden. Ein direkter Kontakt zu den als Hauptzeugen am Prozess beteiligten Mittätern des toten 16-Jährigen soll vermieden werden.

Am Mittwoch wurde noch die Anklage verlesen. Danach ließ sich der Angeklagte zum Fall ein: Das Geschehene tue ihm Leid. Er entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen des verstorbenen 16-Jährigen. Er habe den Jugendlichen nicht töten wollen. Seinen damaligen Entschluss, auf den Täter zu schießen begründete er mit Todesangst, und mit den hektischen Umständen, nachdem die Alarmanlage in seinem Haus ausgelöst wurde. Erstmals gab er auch zu, bei der Tat auch von der Furcht um seine Besitztümer geleitet worden zu sein.

• Nächster Verhandlungstermin: Mittwoch, 7. Mai, 9.15 Uhr.

*Name der Redaktion bekannt

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Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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